Offene Ganztagsschulen (OGS)
Die OGS ist ein freiwilliges Betreuungsangebot an allen Hammer Grundschulen und Förderschulen (außer der Alfred-Delp-Schule). Hier wird nicht nur betreut, sondern auch gefördert:
- Feste Gruppen und Bezugspersonen
- Hausaufgabenbetreuung
- Spielen, Sport und kreative Angebote
- Gemeinsames Mittagessen
Die Angebote werden je nach Schule von unterschiedlichen Trägern durchgeführt und können sich unterscheiden.
Die Teilnahme ist freiwillig – aber wer angemeldet ist, muss regelmäßig teilnehmen, mindestens bis 15:00 Uhr.

- Montag bis Freitag, an allen Schultagen
- In der Regel bis 16:00 Uhr, eine regelmäßige und tägliche Teilnahme bis mindestens 15.00 Uhr ist verpflichtend.
- Ferienbetreuung ist ebenfalls möglich – Infos dazu finden Sie hier
Nähere Informationen zu den genauen Betreuungszeiten kann Ihnen das jeweilige Schulsekretariat erteilen.
- Alle Kinder an Schulen, die eine OGS anbieten
- Die Plätze sind begrenzt – die Schule entscheidet über die Aufnahme
- Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt: alle Erstklässler haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz, sodass bis zum Schuljahr 2029/30 alle Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde der Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Der Anspruch umfasst die Betreuung an 5 Tagen pro Woche von mindestens 8 Stunden täglich (inkl. Unterricht) und bis zu 8 Wochen in den Ferien. Die Ferienbetreuungsangebote finden Sie hier.
Der Anspruch gilt für alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 und folgende eingeschult werden.
Der Anspruch wird schrittweise eingeführt (siehe Tabelle).

Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten und ist für die Dauer eines gesamten Schuljahres zu zahlen (01.08. - 31.07.).
Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule:
- Der monatliche Beitrag hängt vom Einkommen der Eltern ab (siehe Tabelle)
- Der Beitrag gilt für das ganze Schuljahr (01.08. – 31.07.)
- Zusätzlich wird ein Beitrag für das Mittagessen berechnet. Hierfür gibt es Fördermöglichkeiten, z. B. durch das Bildungs- und Teilhabepaket oder „Alle Kinder essen mit“. Fragen Sie dazu einfach in der Schule nach.
- Die Kolleginnen und Kollegen des Jugendamtes geben Ihnen Auskunft zur Höhe des Elternbeitrages unter den Telefonnummern: 17-6353 - 6356 und 17-6368 sowie 17-5358 und 17-5362

- Hier oder über die Schule
- Anmeldeschluss: 28. Februar 2026
- Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr (01. August bis 31. Juli)
In besonderen Fällen (z. B. Umzug) ist auch eine spätere Anmeldung möglich.
Die Anmeldung für die Ferienbetreuung ist getrennt notwendig und hier möglich.
Eine Abmeldung ist während des Schuljahres nur aus wichtigem Grund möglich (z. B. Schulwechsel, Krankheit). Sie muss mindestens 4 Wochen vorher zum Monatsanfang bei der Schule eingereicht werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Frau Braukmann
Stadthausstraße
3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse