Stellplatzsatzung

Welche Verkehrsmittel wir nutzen, hängt auch davon ab, wie wir unsere Häuser bauen. Die neue Stellplatzsatzung hat daher nicht nur den PKW, sondern auch den Bau von Radabstellplätzen im Blick.

Bei Bauvorhaben muss der zu erwartende Parkplatzbedarf eingeplant und berücksichtigt werden. Dabei ist die Herstellung von PKW-Stellplätzen ein wesentlicher Raum- und Kostenfaktor. Die neue Stellplatzsatzung berücksichtigt daher auch die Lage: Je zentraler und gut erreichbar mit dem Rad, zu Fuß und mit Bus & Bahn, desto weniger Stellplätze sind erforderlich.

In der Stellplatzsatzung sind für alle relevanten Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Handel etc.) Regelsätze für die Stellplätze vorgegeben. Deutliche Abschläge gibt es in innenstadtnahen Lagen, Stadtteilzentren, an Bahnhaltepunkten sowie an Hauptachsen des Busverkehrs (s. Reduzierungs-Plan).

Wer nachhaltig etwas für eine gute Mobilität tut und den Nutzern z. B. Job- oder Mietertickets anbietet, kann per Einzelfallnachweis noch mehr Stellplätze einsparen.

Doch nicht nur das Auto soll einen Stellplatz finden; auch die über 200.000 Hammer Räder müssen untergebracht werden. Daher besteht nun bei Neu- und Umbauten erstmals die Pflicht, auch für ausreichend Radständer zu sorgen.

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