Interkommunale Zusammenarbeit

Seit 2010 erbringt das Rechnungsprüfungsamt Hamm Prüfleistungen im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit für eine andere Kommune.

Hintergrund dieser Interkommunalen Zusammenarbeit:
Kreisangehörige Gemeinden, in denen keine örtliche Rechnungsprüfung eingerichtet ist, können sich gem. § 102 ff. der Gemeindeordnung NRW (GO) mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hamm ist von einer Gemeinde im Münsterland im Wege der Amtshilfe gebeten worden, Verwaltungsvorgänge sowie die Vergaben nach UVgO/VOB aus verschiedenen Bereichen zu prüfen. Die Durchführung der Amtshilfe ist vom Rat beschlossen worden.

Prüfungsziele sind

  • die Prüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
  • die Ermittlung von Möglichkeiten zur Optimierung bestehender Prozesse und Strukturen.


Sowohl für die geprüfte Gemeinde als auch für das Rechnungsprüfungsamt Hamm erzielt die Kooperation verschiedene positive Effekte.
Auf der einen Seite können mit Erreichung der Prüfungsziele die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der geprüften Gemeinde nachhaltig unterstützt werden. Auf der anderen Seite ergibt sich für das Rechnungsprüfungsamt Hamm die Möglichkeit, vor Ort andere Verwaltungsstrukturen und Arbeitsweisen kennen zu lernen.
Für die beteiligten Prüferinnen und Prüfer, die ihre Kompetenz auch extern unter Beweis stellen können, ist diese Aufgabe eine spannende Herausforderung. Außerdem kann im Zuge der Haushaltskonsolidierung auf diese Weise ein Beitrag zur Refinanzierung erbracht werden.

Haben Sie Fragen zur Interkommunalen Zusammenarbeit? Dann wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner.

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