Regionalplanung

Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil (Dortmund, Unna, Hamm) legt für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung fest. Die Festlegungen des Regionalplans sind damit auch planerischer Rahmen für die kommunale Bauleitplanung, insbesondere für den Flächennutzungsplan. Neben der Neubestimmung von zukunftsorientierten, umweltverträglichen und bedarfsgerechten Siedlungsflächen (Wohnen und Gewerbe) gilt es z. B. auch die Entwicklung des Freiraums durch entsprechende Darstellungen zu sichern oder  Verkehrstrassen langfristig mit anderen Raumnutzungen zu koordinieren.

Ende 2009 wurde die regionalplanerische Zuständigkeit für die Kommunen der Metropole Ruhr und somit auch für die Stadt Hamm auf den Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) übertragen. Als Folge führt der RVR erstmalig die Aufstellung eines neuen Regionalplanes Ruhr für das Verbandsgebiet durch.

Zur Vorbereitung des neuen Regionalplans hat der RVR im Rahmen eines regionalen Konsensverfahrens die Ziele und Leilinien für das Planverfahren umfangreich mit den Kommunen und Fachbehörden erörtert.

Dritte Beteiligung zum Regionalplan Ruhr
Elektronische Auslegung nach § 13 LPlG NRW

Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr erarbeitet derzeit den Regionalplan Ruhr. Nach zwei abgeschlossenen Beteiligungsrunden geht das Aufstellungsverfahren nun in eine dritte Beteiligung.

Der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht werden in der Zeit vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 31.03.2023 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr erfolgt nach Vorgabe des Landesplanungsgesetzes NRW ausschließlich elektronisch. Für einen schnellen und bequemen, digitalen Abruf des Regionalplan Ruhr-Entwurfs, der Begründung und des Umweltberichts klicken Sie bitte hier: www.regionalplanung.rvr.ruhr

Unter diesem Link finden Sie auch weitere Informationen zur Einsicht- und Stellungnahmemöglichkeit sowie Hintergründe zu Steuerungsfunktion und Regelungsgehalt eines Regionalplans.

Kontakt

Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung

Frau Mentz

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4156

E-Mail-Adresse

A2.004 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)