Besonderes Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz

Besondere Aufenthaltsrechte gibt es für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sowie deren Familienangehörige aus anderen (nicht der EU angehörenden) Ländern.

Wer die Voraussetzungen des "Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit" erfüllt, benötigt keinen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz.

Sie erhalten auf einem besonderen Dokument eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzungen

Sie

  • sind in Hamm mit Hauptwohnsitz angemeldet
  • besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und

     

    • üben eine Erwerbstätigkeit aus (selbständig oder unselbständig) oder
    • wollen eine Erwerbstätigkeit ausüben oder
    • sind Dienstleistungserbringerin oder Dienstleistungserbringer

     

  • sind mit einer oder einem solchen Schweizer Staatsangehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel als Elternteil, Kind oder Enkelkind)

Hinweis

Bitte beachten Sie:

Am 1. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt. Das wird mit erheblich höherem zeitlichen Aufwand und mehr Kosten verbunden sein.

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