Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) in Hamm

Aufgaben und Ziele

Vorrangige Ziele der Hammer Gesundheitskonferenz sind der Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie die Kooperation der im Gesundheitswesen tätigen Organisationen und Gruppen. Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Gesundheitsförderung in Hamm. In der Regel tagt die Gesundheitskonferenz zweimal jährlich zu unterschiedlichen Themen. Alle Sitzungen und Arbeitskreise sind nicht öffentlich. Des Weiteren wirkt die Kommunale Gesundheitskonferenz an der Gesundheitsberichtsberichterstattung mit.

Weitere Informationen

Eine Bürgerversammlung
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In der Gesundheitskonferenz kommen Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen zusammen, die in Hamm bei der gesundheitlichen Versorgung mitwirken sowie Vertreterinnen und Vertreter des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates. Vorsitzende ist Stadträtin Frau Dr. Britta Obszerninks. 

Die Kommunale Gesundheitskonferenz greift Themen zu aktuellen Problemen und Entwicklungen in der Stadt Hamm auf. Im Besonderen geht es um Probleme, die durch die Zusammenarbeit mehrerer Institutionen gelöst werden können.

Zur Beratung und Bearbeitung der Themen kann die Kommunale Gesundheitskonferenz Arbeitskreise einrichten, in denen die mit der Fragestellung befassten Fachleute zusammenkommen. In den Arbeitskreisen werden Daten recherchiert, Fakten zusammengetragen, Probleme erörtert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Diese werden der Gesundheitskonferenz vorgestellt.

Auf Initiative der Kommunalen Gesundheitskonferenz wurde 2011 das Thema „Palliativversorgung in Hamm“ aufgegriffen und das Palliativnetz Hamm gegründet.

Das Netzwerk hat die Broschüre "Palliativnetz Hamm informiert: Einrichtungen der palliativen Versorgung“  herausgegeben. Diese gibt Ihnen einen umfassenden Überblick der wichtigsten Hilfsangebote in Hamm.

Die Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ ist als ständiger Arbeitskreis der KGK zugeordnet.

Die Geschäftsstelle organisiert und koordiniert die Gesundheitskonferenz und ihre Arbeitsgruppen.

Seit dem 1.1.1998 ist die Einrichtung und Durchführung von kommunalen Gesundheitskonferenzen nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) für Nordrhein-Westfalen in allen Kreisen und kreisfreien Städten vorgesehen.

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