Apothekenbetriebserlaubnis

Für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen.

Im Vorfeld sollte telefonisch ein Termin vereinbart werden, da in Abhängigkeit von der Betriebsform unterschiedliche Unterlagen einzureichen sind. Dies gilt auch für einen Antrag eines Apothekers zum Versandhandel und zur Großhandelserlaubnis.

Darüber hinaus werden Arzneimittelversorgungsverträge zwischen Apotheken und stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen genehmigt. Die Verträge sind in dreifacher Ausfertigung mit einem formlosen Antrag einzureichen.

Kontakt

Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

Frau Hiltawsky

Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6450
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse

Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

Frau Schmidt

Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6451
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse