Bebauungsplan

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Dabei wird unterschieden zwischen dem

  • vorbereitenden Bauleitplan  (dem Flächennutzungsplan FNP) und dem
  • verbindlichen Bauleitplan (dem Bebauungsplan).

Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Stadtgebiets erforderlich ist.

Ein Bebauungsplan wird für einen räumlich genau abgegrenzten Teilbereich des Stadtgebietes aufgestellt. Er enthält detaillierte Angaben unter anderem über die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und Maß (z.B. Höhe der Gebäude, Geschossigkeit) der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen Verkehrsflächen. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und enthält somit für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer rechtsverbindliche Festsetzungen, er dient als Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in mehreren Verfahrensschritten. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Im Zuge dieses Verfahrens erfolgt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden. Während dieser Beteiligungen können Anregungen in einer entsprechenden Frist vorgetragen werden. Es sind zwei Arten von Bürgerbeteiligungen - die sogenannte frühzeitige Bürgerbeteiligung als Bürgerversammlung oder Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung und die öffentliche Auslegung - vorgeschrieben.

Sie können sich auf diesen Seiten über die Inhalte eines Bebauungsplans, den Ablauf eines Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan, laufende Beteiligungsverfahren, über rechtskräftige bzw. sich in Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie über den übergeordneten Flächennutzungsplan informieren. 

Weitergehende Informationen zum Bebauungsplan

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan
Quelle: Stadt Hamm, Stadtplanungsamt

Was ist ein Bebauungsplan?

Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z.B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, öffentliche und private Grünflächen oder Verkehrsflächen.

Ausschnitt aus einem Schema zum Bebauungsplanverfahren
Quelle: Stadtplanungsamt

Bebauungsplan-Verfahren

Das Ablaufschema für die Aufstellung eines Bebauungsplans leitet sich in seinen Grundzügen aus den konkreten Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) ab, unter anderem auch Bürgerbeteiligungangebote.

Beklebte Scheibe des Bautechnischen Bürgeramtes mit der Aufschrift Öffentliche Auslegung Bürgerbeteiligung
© Gudrun Sudhaus, Stadt Hamm

Bürgerbeteiligung

Im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans gibt es in bestimmten Planungsphasen gesetzlich vorgeschriebene Angebote der Bürgerbeteiligung.

Eine Bürgerversammlung
© Matej Kastelic - Fotolia.com

Behördenbeteiligung

Im Zuge des Verfahrens erfolgt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan
Quelle: Stadt Hamm, Stadtplanungsamt

Bebauungsplan-Übersicht

Dargestellt werden rechtsverbindliche und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und weitere Satzungen. Diese bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.

Das Bild zeigt den Flächennutzungsplan der Stadt Hamm.
Quelle: Stadt Hamm, Stadtplanungsamt

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist die planerische und rechtliche Grundlage für den Bebauungsplan, der dann genauere und detaillierte Regelungen für die Entwicklung bestimmter Flächen trifft.

begrüntes Flachdach
© miss_mafalda - stock.adobe.com

"Klima-Standards"

Aufbauend auf den Beschluss zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung in der Bauleitplanung sind entsprechende Maßnahmen und definierte Standards in künftigen Bebauungsplänen festzusetzen.

Zuständigkeiten

Abteilungsleiter Verbindliche Bauleitplanung

Stadtplanungsamt

Herr Dersen

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4130
Fax: 02381 17-104101
E-Mail-Adresse

A2.120 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Sachgebietsleiter Mitte, Heessen, Bockum-Hövel

Sachgebiet Mitte, Bockum-Hövel, Heessen (61.22)

Herr Conrad

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4132

E-Mail-Adresse

A2.118 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Sachgebietsleiter Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen

Sachgebiet Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen (61.21)

Herr Menke

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4121

E-Mail-Adresse

A2.011 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen / Bauberatung

Bautechnisches Bürgeramt

Frau Witt

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4337
Fax: 02381 17-2893
E-Mail-Adresse
Internet

A0.006 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen / Bauberatung

Bautechnisches Bürgeramt

Frau Hübner

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4336
Fax: 02381 17-2958
E-Mail-Adresse
Internet

A0.005 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Hier finden Sie uns

Stadtplanungsamt

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4101
Fax: 02381 17-104101
E-Mail-Adresse
Internet