Datenschutzbeauftragte

Entsprechend dem Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen haben öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Seine Aufgabe ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).

Die Stelle des Behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Hammer Schulen, bestellt durch das Schulamt für die Stadt Hamm, teilen sich Herr Heinz Hagmanns und Herr Christoph Nagel.

Ansprechpartner Grundschulen und Förderschulen: Herr Heinz Hagmanns (s. u.)

Ansprechpartner Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs: Herr Stefan Klönne (s. u.)

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