Gebühren bleiben stabil

Die „Zweite Miete“ in Hamm bleibt günstig

Trotz erheblich gestiegener Kosten in allen Bereichen steigen die Gebühren in Hamm nur leicht – und deutlich unterhalb des Preisniveaus.

„Wir wollen die Menschen in Hamm so wenig wie möglich belasten und haben hier einiges erreicht – aber ganz ohne Erhöhungen von Gebühren können wir die Kostensteigerungen nicht decken“, erklärte Oberbürgermeister Marc Herter bei der Vorstellung der geplanten Gebühren für 2026. „Die ‚zweite Miete‘ in Hamm bleibt trotzdem weiterhin im Vergleich mit dem Umland sehr günstig“. Die Steuern und Gebühren steigen in Hamm für eine beispielhafte Vier-Personen-Familie von 1.274 auf 1.355 Euro, also um etwa 81 Euro im Jahr. Damit zählt Hamm weiterhin zu den günstigsten Kommunen im Umland. Nimmt man die Kita-Gebühren in den Vergleich hinzu, ist die Stadt Hamm weiterhin mit Abstand am günstigsten im kommunalen Vergleich.

Verkraftbar
„Wir sind dazu verpflichtet, unsere Gebühren kostendeckend zu gestalten. Deshalb müssen wir steigende Kosten für Energie, Material, Personal und Dienstleistungen an die Menschen in Hamm ‚weiterreichen‘. Wir haben es aber geschafft, die Steigerungen unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung zu halten – und somit die notwendigen Anpassungen verkraftbar zu gestalten“, betont Stadtkämmerer Markus Kreuz.

Straßenreinigung und Marktgebühren unverändert
Konkret werden die Entwässerungsgebühren im kommenden Jahr um rund zehn Prozent steigen. Die Abfallgebühren steigen um 6,85 Prozent, Straßenreinigung und Grünabfall bleiben unverändert. Auch die Marktgebühren für die Händler der Wochenmärkte bleiben stabil. 
Bei den Bestattungsgebühren steigen die Gebühren für Urnenbestattungen um rund sechs bis sieben Prozent je nach Bestattungsart, Erdbestattungen werden rund 1,7 Prozent teurer. Damit reagiert die Stadt Hamm darauf, dass sich das Bestattungsverhalten deutlich hin zu Urnenbestattungen verändert.

 

Notwendige Steuer-Anpassung
Eine geringe, aber notwendige Anpassung nimmt die Stadt Hamm bei den Hebesätzen für die Grundsteuer B vor: Nachdem die Hebesätze zum 1. Januar 2025 aufgrund einer bundesweiten gesetzlichen Reform der Grundsteuer neu berechnet worden sind, steigt die Grundsteuer B bei Wohngrundstücken von 669 Prozent auf 678 Prozent und bei Nicht-Wohngrundstücken von 1.338 Prozent auf 1.356 Prozent. „Wir bleiben bei unserem Grundsatz, dass wir die Grundsteuer B aufkommensneutral gestalten wollen, also nicht mehr oder weniger einnehmen, als wir das vor der Reform getan haben. Aufgrund Korrekturen und Neuberechnungen bei den Finanzämtern müssen wir aber reagieren, um das alte Niveau zu halten. Das war vorab nicht absehbar“, führt Markus Kreuz aus.

Über die Steuern und Gebühren entscheidet der Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung am 9. Dezember.
 

Stadtkämmerer Markus Kreuz und Oberbürgermeister Marc Herter (v.l.) stellten die kommunale Gebührenplanung für 2026 vor.

© Thorsten Hübner

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