Grundbesitzabgaben

Stadt verschickt erneut 55.000 Steuerbescheide

Die Stadt Hamm verschickt seit dem 24.04.2026 rund 55.000 Grundbesitzabgabenbescheide an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Anlass ist die Neufestsetzung der Grundsteuer B für das Jahr 2026.

Diese wird erforderlich, da die Stadt Hamm wieder zu einem einheitlichen Hebesatz zurückkehrt. Hintergrund sind mehrere Gerichtsentscheidungen, die Zweifel an der langfristigen rechtlichen Zulässigkeit unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke aufgeworfen haben. 

Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt Hamm entschieden, rückwirkend zum 01.01.2026 erneut einen einheitlichen Hebesatz einzuführen, um eine transparente, einheitliche und rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer B zu gewährleisten.

Dem Grundbesitzabgabenbescheid ist ein Informationsblatt mit Hinweisen zum einheitlichen Hebesatz sowie zur Neufestsetzung der Grundsteuer B beigefügt.

Weiterführende Informationen zum Thema Grundsteuer sind online unterwww.hamm.de/steuern/grundsteuer abrufbar. Speziell zum neuen Grundbesitzabgabenbescheid finden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer Informationen sowie FAQs unter www.hamm.de/steuern/aktuelles

Erfahrungsgemäß haben viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zu den Bescheiden. Diese können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail an die auf dem Bescheid oben rechts angegebene Ansprechpartnerin der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren des Amtes für Finanzen und Controlling, richten. Die Ansprechpartnerinnen sind montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr telefonisch erreichbar. Zu diesen Zeiten besteht auch die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme in der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, Bismarckstraße 1, 59065 Hamm.

Zudem enthält das Informationsblatt einen QR-Code, über den Anliegen zu den Grundbesitzabgaben direkt über das Online-Formular Grundbesitzabgaben an das Amt für Finanzen und Controlling gerichtet werden können.

Die Stadt Hamm bittet um Verständnis, dass es aufgrund des zu erwartenden hohen Aufkommens an Rückfragen insbesondere in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide vorübergehend zu Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit der Ansprechpartnerinnen der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren kommen kann und empfiehlt, nach Möglichkeit auch die alternativen Kontaktwege zu nutzen.

Ein Modell eines Hauses steht auf einem aufgeschlagenen Aktenordner

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