Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden, werden zum 1. August 2026 schulpflichtig. Die Kinder müssen im Zeitraum von Montag, 6. Oktober 2025, bis Donnerstag, 9. Oktober 2025, an den Grundschulen angemeldet werden. Die Sekretariate sind von 8 bis 11 Uhr sowie am Montag- und Mittwochnachmittag von 17 Uhr bis 19 Uhr geöffnet.
Gegebenenfalls ist es für die Anmeldung erforderlich, vorab einen Termin mit der Schule zu vereinbaren. Beachtet werden sollten daher die Hinweise auf den Homepages der jeweiligen Schulen.
Zur Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes und ein Nachweis über einen ausreichenden Masern-Schutz mitgebracht werden. Die Anforderung einer Ersatzurkunde ist für Kinder, die in Hamm geboren worden sind, unter www.hamm.de/standesamt möglich. Die Gebühr beträgt zehn Euro.
Eltern und Erziehungsberechtigte haben dabei das Recht der freien Schulwahl. Sofern Eltern ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anmelden, besteht im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazität ein Aufnahmeanspruch.
Kinder, die nach dem 30. September 2020 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin.
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