Grundbesitzabgaben

Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer sowie die Gebühren für  für AbfallbeseitigungEntwässerung und Straßenreinigung

Während die Grundsteuer wie jede andere Steuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird und allein der Einnahmebeschaffung dient, werden die Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.

Bei Fragen zu Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid können Sie auch gerne unsere Online-Anfrage Grundbesitzabgaben benutzen.

Gut zu wissen

Die Grundbesitzabgaben werden als Jahresbetrag festgesetzt.

Der entsprechende Grundbesitzabgabenbescheid wird in der Regel einmal jährlich, meist Ende Januar, gemeinsam verschickt.

Die Zahlung der Grundbesitzabgaben erfolgt grundsätzlich in vier gleichen Teilbeträgen. Diese werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. 

Auf Antrag der steuerpflichtigen Person können die Grundbesitzabgaben auch in einem Jahresbetrag zum 01. Juli entrichtet werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt wird.

Eine eigenständige Kürzung der vierteljährlichen Zahlungen ist nicht zulässig.

Sie sind verpflichtet, die laufenden Grundbesitzabgaben weiterhin in voller Höhe gemäß dem aktuell gültigen Abgabenbescheid zu entrichten – und zwar so lange, bis Ihnen ein neuer, geänderter Bescheid vorliegt.

Möglicherweise sind bereits beantragte Änderungen, wie beispielsweise die An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern, im aktuellen Abgabenbescheid noch nicht enthalten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Änderung erst kurz vor der Erstellung des Bescheids eingegangen ist.

Wurde Ihre beantragte Änderung bereits durch den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) umgesetzt, erhalten Sie zeitnah einen entsprechenden Änderungsbescheid.

Sollte die Umsetzung noch ausstehen, wird diese zeitnah durch den ASH nachgeholt. Im Anschluss daran wird Ihnen ein aktualisierter Bescheid zugesandt.

Das Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, wird über einen Eigentumswechsel nicht zeitnah informiert und erhält insbesondere keine Kopien von Kauf- oder Übertragungsverträgen. 

Wenn Sie Ihr Eigentum ganz oder teilweise veräußert haben, benachrichtigen Sie bitte die Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren daher selbst 

schriftlich

– per Onlineantrag oder 

persönlich

Erforderlich sind die Angaben zu Verkäufer und Käufer, die Lage des Grundstücks in Hamm sowie das Datum des Besitzübergangs (siehe Kaufvertrag). 

Nach Ihrer Mitteilung über den Eigentumswechsel wird der Abgabenbescheid entsprechend angepasst. 

Die Benutzungsgebühren (z. B. für Abfallbeseitigung, Niederschlagswasser und Straßenreinigung) werden ab dem Ersten des Monats der auf den Besitzübergang folgt, neu aufgeteilt.

In der Stadt Hamm wird diese Regelung auch auf die Grundsteuer angewendet. 

Der/die bisherige Eigentümer/in erhält einen geänderten Abgabenbescheid mit den noch zu zahlenden Beträgen bzw. einer möglichen Erstattung. 

Der/die neue Eigentümer/in erhält einen eigenen Abgabenbescheid.
 

Die Stadtverwaltung Hamm ist bemüht, den Aufwand für Buchhaltung und Zahlungsverkehr so klein wie möglich zu halten. Hierbei können Sie helfen. 
Das für Sie und für die Stadtverwaltung einfachste Verfahren ist das SEPA-Lastschriftmandat. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie die Fälligkeitstermine nicht beachten müssen, immer die richtigen Beträge abgebucht und Mahnungen vermieden werden. Die Stadtkasse Hamm kann alle Beträge automatisch verbuchen.

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist für Sie ohne Risiko. Wird Ihr Konto belastet, können Sie innerhalb von 8 Wochen bei Ihrer Bank der Belastung widersprechen. Durch die Rücklastschrift erlischt sofort ihr erteiltes Lastschriftmandat und muss bei Bedarf schriftlich neu für das jeweilige einzelne Kassenzeichen erteilt werden. Gleichzeitig wird das Grundbesitzabgabenkonto mit einer Rücklastschriftgebühr belastet.
Ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.

Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats benutzen Sie bitte unseren Onlineantrag

Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis:
Die Stadtkasse Hamm kann und darf eine Neuerteilung bzw. Kontoänderung eines Mandates im Hinblick auf die neuen EU-Richtlinien wegen der fehlenden Unterschrift nicht mehr per E-Mail akzeptieren.

Bei Fragen zu Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse Hamm (Tel.: 02381 17-9925).

Wenn Sie Ihre Grundbesitzabgaben per Dauerauftrag zahlen, gleichen Sie die Beträge regelmäßig mit Ihrem aktuellen Bescheid ab. Hat sich die Höhe der vierteljährlichen Zahlungen geändert, passen Sie Ihren Dauerauftrag bitte entsprechend an.

Wenn Sie mit Ihrem Abgabenbescheid nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Nähere Informationen zu Ihren Rechten und zum Verfahren finden Sie direkt in Ihrem Bescheid.

In vielen Fällen ist ein förmlicher Widerspruch jedoch nicht erforderlich. 

Sollten Sie den Grundbesitzabgabenbescheid für fehlerhaft oder aus anderen Gründen für unzutreffend halten, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit der im Bescheid genannten Ansprechperson der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren im Amt für Finanzen und Controlling aufzunehmen

Häufig lassen sich Unstimmigkeiten so bereits im Vorfeld klären.

Bitte beachten Sie dabei die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Eine Klärung sollte daher möglichst zeitnah erfolgen.

Hinweis:
Ein Widerspruch kann ausschließlich schriftlich und unterschrieben oder zur Niederschrift bei der Stadt Hamm erhoben werden. 

Bitte beachten Sie: 
Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die im Bescheid festgesetzten Beträge sind daher fristgerecht zu zahlen.

Bei Fragen oder Einwänden zu Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid sowie bei Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (z. B. Namens- oder Adressänderungen) wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren.

Adresse: Bismarckstraße 1, 59065 Hamm

Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme: 

Per E-Mail: 

  • an Ihre zuständige Ansprechpartnerin. 
    Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid.
  • oder an: steuern20@stadt.hamm.de

Telefonisch oder persönlich:

Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid.

Über das Online-FormularOnline-Anfrage Grundbesitzabgaben

Zu Jahresbeginn werden rund 70.000 Abgabenbescheide im Bereich Grundbesitzabgaben und Hundesteuer versandt. In dieser Zeit kommt es erfahrungsgemäß zu einem deutlich erhöhten Anfrageaufkommen.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wir helfen gerne weiter

Stadtbezirk-Nr.Stadtteil   Kassenzeichen beginnend mitRufnummer
3Rhynern-Allen100217-9909
6Bockum-Hövel100317-9911
3Rhynern-Berge100817-9909
2Uentrop-Braam-Ostwennemar101217-9909
3Rhynern-Freiske101817-9909
2Uentrop-Frielinghausen101917-9909
2Uentrop-Haaren102317-9909
1Mitte-Altstadt102417-9915
5Herringen102817-9915
4Pelkum-Lerche103317-9909
2Uentrop-Norddinker104217-9909
3Rhynern-Osterflierich104617-9909
3Rhynern-Osttünnen104717-9909
4Pelkum104917-9957
3Rhynern105017-9910
5Herringen-Sandbochum105317-9909
2Uentrop-Schmehausen105417-9915
3Rhynern-Süddinker106017-9915
2Uentrop106317-9915
2Uentrop-Vöckinghausen106517-9909
3Rhynern-Wambeln106617-9915
4Pelkum-Weetfeld107017-9909
2Uentrop-Werries107117-9909
3Rhynern-Westtünnen107517-9912
4Pelkum-Wiescherhöfen107617-9910
1Mitte-Bahnhofsviertel107717-9957
1Mitte-Osten107817-9912
6Bockum-Hövel-Hamm-Norden107917-9910
7Heessen-Hamm-Norden107917-9910
1Mitte-Süden108017-9912
1Mitte-Westen108117-9915
4Pelkum-Wiescherhöfen108217-9910
7Heessen108517-9909

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Steuern und Benutzungsgebühren

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59065 Hamm

Fax: 02381 17-2991
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