Straßenreinigungsgebühren

Gebührensätze seit 2024 pro Jahr je Meter anzusetzender Grundstücksseite:
 

  Kategorie 

 Reinigungsart

 Reinigungshäufigkeit

 Gebühr

Hauptverkehrsstraße Vollreinigung 1x wöchentlich 5,22 Euro
  Teilreinigung 1x wöchentlich 2,61 Euro
Verkehrsstraße Vollreinigung1x wöchentlich 6,52 Euro
  Teilreinigung 1x wöchentlich 3,26 Euro
Anliegerstraße Vollreinigung 1x wöchentlich 7,82 Euro
  Teilreinigung 1x wöchentlich 3,91 Euro

Bei mehrmals wöchentlicher Reinigung erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Gut zu wissen

Die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren sind in § 7 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung festgelegt, der wie folgt lautet:

Maßstab für die Benutzungsgebühr sind: 

  • die Längen der der erschließenden Straße zugewandten Grundstücksseiten,
  • der Umfang der Straßenreinigung (Voll- oder Teilreinigung),
  • die sich aus dem Straßenverzeichnis ergebende Straßenart und
  • die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. 

Als zugewandte Grundstücksseiten gelten diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45° verlaufen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Seiten an die Straßen angrenzen oder als sog. Hinterliegerseiten anzusehen sind. Das bedeutet, dass alle Grundstücksseiten, bei denen diese Voraussetzungen zutreffen, der Berechnung zugrunde zu legen sind.

Bei einer Vollreinigung erfolgt die Reinigung der Fahrbahn und des Gehweges durch die Stadt Hamm. Bei einer Teilreinigung wird nur die Fahrbahn von der Stadt gereinigt, während die Gehwegreinigung auf die Grundstückseigentümer/innen übertragen ist.

Generell besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, Straßen in verschiedene Kategorien einzuteilen. In der Stadt Hamm erfolgte eine Einteilung in Hauptverkehrs-, Verkehrs- und Anliegerstraßen. Als Kriterium für die Einteilung in die verschiedenen Kategorien werden der Ausbauzustand und die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße herangezogen. 

Die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegenden Straßen, Wege und Plätze sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Verzeichnis der zu reinigenden Straßen und Straßenteile verschiedenen Kategorien zugeordnet. In diesem Verzeichnis sind die Reinigungshäufigkeit und die Art der Reinigung (Voll- oder Teilreinigung) festgelegt. 

Die Straßenreinigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen.

Wir helfen gerne weiter

Stadtbezirk-Nr.Stadtteil   Kassenzeichen beginnend mitRufnummer
3Rhynern-Allen100217-9909
6Bockum-Hövel100317-9911
3Rhynern-Berge100817-9909
2Uentrop-Braam-Ostwennemar101217-9909
3Rhynern-Freiske101817-9909
2Uentrop-Frielinghausen101917-9909
2Uentrop-Haaren102317-9909
1Mitte-Altstadt102417-9915
5Herringen102817-9915
4Pelkum-Lerche103317-9909
2Uentrop-Norddinker104217-9909
3Rhynern-Osterflierich104617-9909
3Rhynern-Osttünnen104717-9909
4Pelkum104917-9957
3Rhynern105017-9910
5Herringen-Sandbochum105317-9909
2Uentrop-Schmehausen105417-9915
3Rhynern-Süddinker106017-9915
2Uentrop106317-9915
2Uentrop-Vöckinghausen106517-9909
3Rhynern-Wambeln106617-9915
4Pelkum-Weetfeld107017-9909
2Uentrop-Werries107117-9909
3Rhynern-Westtünnen107517-9912
4Pelkum-Wiescherhöfen107617-9910
1Mitte-Bahnhofsviertel107717-9957
1Mitte-Osten107817-9912
6Bockum-Hövel-Hamm-Norden107917-9910
7Heessen-Hamm-Norden107917-9910
1Mitte-Süden108017-9912
1Mitte-Westen108117-9915
4Pelkum-Wiescherhöfen108217-9910
7Heessen108517-9909

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59065 Hamm

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