Abwassergebühren
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems werden Abwassergebühren erhoben. Die Abwassergebühren unterteilen sich in Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.
Abwasser ist Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Sinne des § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Schmutzwassergebühren
Schmutzwasser ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG (WHG) das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser.
Als Schmutzwasser gelten nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG (WHG) auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Zuständig für die Erhebung der Schmutzwassergebühr ist die von der Stadt Hamm damit beauftragte Stadtwerke Hamm GmbH.
In den Fällen, in denen die bezogene Frischwassermenge nicht als Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werden kann, weil Frischwassermengen auf dem Grundstück verbraucht werden, erhebt die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, die Schmutzwassergebühr.
Gebührensätze ab 2026 je m³ Frischwassermenge:
Wer leitet ab? | Gebühr |
| Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische Abwasseranlagen ableiten | 2,71 EUR pro m³ |
| Lippeverbandsmitglieder:innen, die ihre Abwässer in städtische Abwasseranlagen ableiten | 1,00 EUR pro m³ |
| Direkteinleiter:innen in Lippeverbandsanlagen | 1,71 EUR pro m³ |
Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Frischwassermenge, die für das Grundstück von der Stadtwerken Hamm GmbH geliefert wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Werden Wassermengen nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben Sie auf Antrag der Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Der Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers zu führen.
Die Abwassergebühren werden jährlich als Jahresbetrag mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Sie werden für ein Kalenderjahr zu je gleichen Teilbeträgen zu den in § 26 Abs. 1 Abwassersatzung der Stadt Hamm festgesetzten Terminen fällig. Diese sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Niederschlagswassergebühren
Niederschlagswasser ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG (WHG) das aufgrund von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.
Zuständig für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr ist die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren.
Gebührensätze ab 2026 je m² bebauter und sonst befestigter Fläche:
Wer leitet ab? | Gebühr |
| Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische Abwasseranlagen ableiten | 1,04 EUR pro m² |
| Lippeverbandsmitglieder:innen, die ihre Abwässer in städtische Abwasseranlagen ableiten | 0,76 EUR pro m² |
| Direkteinleiter:innen in Lippeverbandsanlagen | 0,28 EUR pro m² |
Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage direkt oder indirekt eingeleitet wird.
In folgenden Fällen werden die zu berücksichtigenden Flächen mit einem reduzierten Ansatz angesetzt:
- Bebaute Flächen (Dachflächen), die zum Zwecke der Begrünung mit einem mindestens 10 cm starken wasserspeichernden Substrat versehen sind, werden mit 50 % angesetzt
- Befestigte Flächen, die einen Abflussbeiwert von kleiner gleich 0,5 haben, also insbesondere die mit Rasengittergesteinen, Ökopflaster oder Rasenfugensteinen befestigt sind, werden mit 50% angesetzt.
Der Versickerungsnachweis kann durch entsprechende Herstellernachweise und Lichtbilder geführt werden.
Die Abwassergebühren werden jährlich als Jahresbetrag mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Sie werden für ein Kalenderjahr zu je gleichen Teilbeträgen zu den in § 26 Abs. 1 Abwassersatzung der Stadt Hamm festgesetzten Terminen fällig. Diese sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Änderungen in der Größe
- der bebauten und befestigen Flächen nach § 22 Abs. 1 Abwassersatzung,
- der begrünten Flächen nach § 22 Abs. 2 Ziff. 1 Abwassersatzung,
- der reduzierten bebauten und befestigten Flächen nach § 22 Abs. 2 Ziff. 2 Abwassersatzung,
- der Flächen nach § 22 Abs. 2 Abwassersatzung, von denen Niederschlagswasser aufgefangen wird und als Brauchwasser genutzt wird,
sind der
Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, Bismarckstraße 1, 59065 Hamm
- unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen oder
- mit dem Antrag Erklärung zur Entwässerung von bebauten und befestigten Flächen einzureichen.
Zwischenwasserzähler bzw. Gartenwasserzähler
Werden Wassermengen nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt.
Der Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers (Zwischenwasserzähler oder Gartenwasserzähler) zu führen.
Bitte prüfen Sie zuerst anhand Ihrer Stadtwerkerechnung, ob Sie überhaupt lfd. Abwassergebühren zahlen.
Im sehr seltenen Ausnahmefall kann es aufgrund der besonderen Lage und der besonderen Entsorgung eines Grundstückes sein, dass keine lfd. Abwassergebühren zu zahlen sind.
In diesem Fall erübrigt sich selbstverständlich ein derartiger Zähler.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson, die auf Ihrem städtischen Grundbesitzabgabenbescheid genannt ist.
Für den Nachweis von Wasserabzugsmengen ist der Kauf und Einbau eines oder mehrerer geeichter Zähler durch und auf Kosten des Gebührenpflichtigen erforderlich.
Der Einbau bzw. die Installation wird durch den Gebührenpflichtigen vorgenommen und nach formloser Antragstellung von der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, anhand von Fotos und in der Regel ohne Ortstermin geprüft, abgenommen und registriert.
Der Zähler kann z.B. auf einen Außenwasseranschluss aufgeschraubt und verplombt werden.
Die Beauftragung einer Fachfirma ist nicht notwendig.
Einbauten an/in Leitungen zu Wasserhähnen an/über Waschbecken o.ä. werden nicht akzeptiert.
Eichgültigkeit
- Die Eichgültigkeit eines Zählers beträgt maximal 6 Jahre.
- Beim Kauf beachten:
- Eichung ist erst im Jahr des Kaufs erfolgt
- Erkennbar an zweistelliger CE- oder M-Kennzeichnung
- Kein Erwerb eines älteren Zählers
Nach Ablauf der Eichgültigkeit
- Um weiterhin Abzugsmengen geltend machen zu können, ist spätestens nach 6 Jahren entweder
- ein neuer geeichter Zähler einzubauen oder
- ein vorhandener Zähler wird neu geeicht.
- Ein neuer bzw. ein neu geeichter Zähler ist dann ebenfalls durch die Stadt Hamm abzunehmen und zu registrieren.
- Für die Abnahme und Registrierung wird erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Ein förmlicher Antrag ist nicht notwendig.
Für die Abnahme sind 3–4 Fotos einzureichen:
- Fotos des Zählers (Zählernummer, Verplombung, Eichung gut erkennbar)
- Foto(s) der Umgebung / Einbaulage
Bitte vermeiden Sie große Dateigrößen (mehrere MB).
Die Übersendung kann erfolgen:
- per E-Mail an steuern20@stadt.hamm.de
- schriftlich an Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren,
Bismarckstraße 1, 59065 Hamm
Geben Sie Straße und Hausnummer des Objekts sowie mindestens eine Telefonnummer an.
Der Zähler kann nach Einreichung der Unterlagen sofort genutzt werden.
Nach der Abnahme erhalten Sie ein Informationsschreiben zur weiteren Verfahrensweise sowie den Gebührenbescheid.
Ablesung
- Die Ablesung privater Wasserzähler erfolgt durch die Gebührenpflichtigen selbst.
- Die Ablesung ist jährlich zum Jahresende (31.12.) vorzunehmen.
- Eine Ablesung durch die Stadt Hamm oder die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgt nicht.
Meldung des Zählerstands
- Der abgelesene Zählerstand ist umgehend, spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres, mitzuteilen.
- Der Meldung ist ein Foto des Zählerstands als Nachweis beizufügen.
- Die Meldung kann erfolgen:
- schriftlich an die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, Bismarckstraße 1, 59065 Hamm
- per E-Mail an steuern20@stadt.hamm.de
- über den Online-Antrag “Zählerstandsmeldung für Gartenwasserzähler”
- Der Meldung ist ein Foto des Zählers als Nachweis beizufügen.
Berücksichtigung der Zählerstände
- Zählerstände werden nur als volle Kubikmeter berücksichtigt.
- Angefangene Kubikmeter werden abgerundet.
- Zählerstandsmeldungen, die bereits ab etwa November erfolgen (z. B. nach Ende der Gartensaison), werden als Meldung zum Jahresende anerkannt.
Fristen und Ausschluss
- Erfolgt keine Zählerstandsmeldung bis zum 31.03. des Folgejahres, bleibt es bei der Veranlagung durch die Stadtwerke Hamm GmbH.
- In diesem Fall erfolgen kein Abzug und keine Gutschrift (Ausschlussfrist).
- Nach dem 31.03. eingehende Zählerstände werden nicht anerkannt und auch nicht nachträglich oder anteilig berücksichtigt.
Für die Abnahme von Wasserzählern sowie für die Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen wird jeweils eine Verwaltungsgebühr nach dem gültigen Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm (Angaben Stand 2025) wie folgt erhoben:
Gegenstand | Gebühr |
| Abnahme für den ersten auf dem Grundstück installierten Wasserzähler (Tarif-Nr. 7.1.1) | 38,00 EUR |
Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen, Absetzungsanträgen, Verbrauchsabrechnungen, Hinweis: | 27,00 EUR |
| Jede Folgeabnahme, insbesondere wegen Zählerwechsel, Plombenbeschädigung, für den ersten Wasserzähler auf dem Grundstück (Tarif-Nr. 7.1.3) | 28,00 EUR |
Beachte:
- Die Verwaltungsgebühr kann gleichzeitig mit einem eventuellen Erstattungsbetrag erhoben und auch verrechnet werden.
- Dadurch kann sich im Einzelfall, z.B. bei einer geringen Jahresabzugsmenge, trotz Gutschrift im Saldo ein Zuzahlungsbetrag ergeben, siehe unten „Spare ich denn überhaupt?“.
- Die Gutschrift erfolgt nicht über die Stadtwerke Hamm GmbH.
- Gebührenabschläge und Jahresendabrechnungen sind weiterhin vollständig an die Stadtwerke zu leisten.
- Die Gutschrift erfolgt über einen geänderten Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Hamm.
- Sie wird entweder mit den laufenden Grundbesitzabgaben verrechnet oder, falls zutreffend, erstattet.
Einsparung von Abwassergebühren durch Wasserzähler
- Ersparnis: Für je 1.000 Liter Frischwasser (1 m³) sparen Sie die Abwassergebühr von 2,71 € (Stand 2026).
- Vor Anschaffung und Abnahme eines Zählers empfiehlt es sich:
- Den eigenen Gartenverbrauch über mehrere Bewässerungsaktionen zu überwachen
- Zählerstände vor und nach der Bewässerung bis zur 3. Nachkommastelle notieren
- Andere Wasserverbraucher währenddessen nicht nutzen, um den Gartenverbrauch genau zu erfassen
- Verbrauch berechnen:
- Differenz der Zählerstände = Verbrauch in Litern
- Literwert ÷ 1.000 = Verbrauch in m³
Hinweis: Die tatsächlichen Wassermengen sind oft deutlich geringer, als zunächst vermutet
Mit der folgenden Kosten-Musterberechnung können Sie prüfen, ob sich der Einbau des Zählers für Sie lohnt:
Welche Kosten entstehen? | Gebühr |
| Anschaffung des Wasserzählers | 25,00 EUR |
| Abnahmegebühr | 38,00 EUR |
| sechs x 27,00 EUR jährliche Bearbeitungsgebühr | 162,00 EUR |
| Summe über sechs Jahre | 225,00 EUR |
| Summe pro Jahr | 37,50 EUR |
Fazit:
Dies entspricht bei der o.a. Abwassergebühr rund 14 m³ (14.000 l), die über 6 Jahre jährlich über den Zähler verbraucht werden müssten, nur um diese Kosten überhaupt zu decken.
Sollte der Zähler zusätzlich z.B. über eine Fachfirma in einen Leitungsstrang im Keller oder in der Garage eingebaut werden und es entstehen deswegen weitere Kosten von z.B. 150,00 €, ergäbe sich folgende Musterberechnung:
Welche Kosten entstehen | |
| Anschaffung des Zählers | 25,00 EUR |
| Einbaukosten | 150,00 EUR |
| Abnahmegebühr | 38,00 EUR |
| sechs x 27,00 EUR jährliche Bearbeitungsgebühr | 162,00 EUR |
| Summe über sechs Jahre | 375,00 EUR |
| Summe pro Jahr | 62,50 EUR |
Fazit:
Dies entspricht bei der o.a. Abwassergebühr dann rund 23 m³ (23.000 l), die über 6 Jahre jährlich über den Zähler verbraucht werden müssten, nur um diese Kosten überhaupt zu decken.
Wir helfen gerne weiter
| Stadtbezirk-Nr. | Stadtteil | Kassenzeichen beginnend mit | Rufnummer |
|---|---|---|---|
| 3 | Rhynern-Allen | 1002 | 17-9909 |
| 6 | Bockum-Hövel | 1003 | 17-9911 |
| 3 | Rhynern-Berge | 1008 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Braam-Ostwennemar | 1012 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Freiske | 1018 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Frielinghausen | 1019 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Haaren | 1023 | 17-9909 |
| 1 | Mitte-Altstadt | 1024 | 17-9915 |
| 5 | Herringen | 1028 | 17-9915 |
| 4 | Pelkum-Lerche | 1033 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Norddinker | 1042 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Osterflierich | 1046 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Osttünnen | 1047 | 17-9909 |
| 4 | Pelkum | 1049 | 17-9957 |
| 3 | Rhynern | 1050 | 17-9910 |
| 5 | Herringen-Sandbochum | 1053 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Schmehausen | 1054 | 17-9915 |
| 3 | Rhynern-Süddinker | 1060 | 17-9915 |
| 2 | Uentrop | 1063 | 17-9915 |
| 2 | Uentrop-Vöckinghausen | 1065 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Wambeln | 1066 | 17-9915 |
| 4 | Pelkum-Weetfeld | 1070 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Werries | 1071 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Westtünnen | 1075 | 17-9912 |
| 4 | Pelkum-Wiescherhöfen | 1076 | 17-9910 |
| 1 | Mitte-Bahnhofsviertel | 1077 | 17-9957 |
| 1 | Mitte-Osten | 1078 | 17-9912 |
| 6 | Bockum-Hövel-Hamm-Norden | 1079 | 17-9910 |
| 7 | Heessen-Hamm-Norden | 1079 | 17-9910 |
| 1 | Mitte-Süden | 1080 | 17-9912 |
| 1 | Mitte-Westen | 1081 | 17-9915 |
| 4 | Pelkum-Wiescherhöfen | 1082 | 17-9910 |
| 7 | Heessen | 1085 | 17-9909 |
§ Rechtsgrundlagen
Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018 in der jeweils geltenden Fassung,
Abwassergebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung,
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung.
Weitere Informationen/Unterlagen
Einzugsermächtigung/SEPA - Lastschriftenmandat
Erklärung zur Entwässerung von bebauten und befestigten Flächen
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