Abwassergebühren

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems werden Abwassergebühren erhoben. Die Abwassergebühren unterteilen sich in Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.

Abwasser ist Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Sinne des  § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Schmutzwassergebühren

Schmutzwasser ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG (WHG) das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. 
Als Schmutzwasser gelten nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG (WHG) auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Zuständig für die Erhebung der Schmutzwassergebühr ist die von der Stadt Hamm damit beauftragte Stadtwerke Hamm GmbH.

In den Fällen, in denen die bezogene Frischwassermenge nicht als Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werden kann, weil Frischwassermengen auf dem Grundstück verbraucht werden, erhebt die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, die Schmutzwassergebühr.

Gebührensätze ab 2026 je m³ Frischwassermenge:

 Wer leitet ab? 

 Gebühr

Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten
 2,71 EUR pro m³
Lippeverbandsmitglieder:innen, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten
 1,00 EUR pro m³
Direkteinleiter:innen in Lippeverbandsanlagen 1,71 EUR pro m³

Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Frischwassermenge, die für das Grundstück von der Stadtwerken Hamm GmbH geliefert wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.

Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.

Werden Wassermengen nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben Sie auf Antrag der Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Der Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers zu führen.

Die Abwassergebühren werden jährlich als Jahresbetrag mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. 
Sie werden für ein Kalenderjahr zu je gleichen Teilbeträgen zu den in § 26 Abs. 1 Abwassersatzung der Stadt Hamm festgesetzten Terminen fällig. Diese sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Niederschlagswassergebühren

Niederschlagswasser ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG (WHG) das aufgrund von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

Zuständig für die  Erhebung der Niederschlagswassergebühr ist die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren.

Gebührensätze ab 2026 je m² bebauter und sonst befestigter Fläche:

 Wer leitet ab? 

 Gebühr

Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten
 1,04 EUR pro m²
Lippeverbandsmitglieder:innen, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten
 0,76 EUR pro m²
Direkteinleiter:innen in Lippeverbandsanlagen 0,28 EUR pro m²

Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage direkt oder indirekt eingeleitet wird.

In folgenden Fällen werden die zu berücksichtigenden Flächen mit einem reduzierten Ansatz angesetzt: 

  • Bebaute Flächen (Dachflächen), die zum Zwecke der Begrünung mit einem mindestens 10 cm starken wasserspeichernden Substrat versehen sind, werden mit 50 % angesetzt
  • Befestigte Flächen, die einen Abflussbeiwert von kleiner gleich 0,5 haben, also insbesondere die mit Rasengittergesteinen, Ökopflaster oder Rasenfugensteinen befestigt sind, werden mit 50% angesetzt. 
    Der Versickerungsnachweis kann durch entsprechende Herstellernachweise und Lichtbilder geführt werden.

Die Abwassergebühren werden jährlich als Jahresbetrag mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. 
Sie werden für ein Kalenderjahr zu je gleichen Teilbeträgen zu den in § 26 Abs. 1 Abwassersatzung der Stadt Hamm festgesetzten Terminen fällig. Diese sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Änderungen in der Größe  

  1. der bebauten und befestigen Flächen nach § 22 Abs. 1 Abwassersatzung,
  2. der begrünten Flächen nach § 22 Abs. 2 Ziff. 1 Abwassersatzung,
  3. der reduzierten bebauten und befestigten Flächen nach § 22 Abs. 2 Ziff. 2 Abwassersatzung,
  4. der Flächen nach § 22 Abs. 2 Abwassersatzung, von denen Niederschlagswasser aufgefangen wird und als Brauchwasser genutzt wird,

sind der 
Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, Bismarckstraße 1, 59065 Hamm

Zwischenwasserzähler bzw. Gartenwasserzähler

Werden Wassermengen nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. 
Der Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers (Zwischenwasserzähler oder Gartenwasserzähler) zu führen.

Bitte prüfen Sie zuerst anhand Ihrer Stadtwerkerechnung, ob Sie überhaupt lfd. Abwassergebühren zahlen. 
Im sehr seltenen Ausnahmefall kann es aufgrund der besonderen Lage und der besonderen Entsorgung eines Grundstückes sein, dass keine lfd. Abwassergebühren zu zahlen sind. 
In diesem Fall erübrigt sich selbstverständlich ein derartiger Zähler. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson, die auf Ihrem städtischen Grundbesitzabgabenbescheid genannt ist.

Für den Nachweis von Wasserabzugsmengen ist der Kauf und Einbau eines oder mehrerer geeichter Zähler durch und auf Kosten des Gebührenpflichtigen erforderlich.

Der Einbau bzw. die Installation wird durch den Gebührenpflichtigen vorgenommen und nach formloser Antragstellung von der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, anhand von Fotos und in der Regel ohne Ortstermin geprüft, abgenommen und registriert.

Der Zähler kann z.B. auf einen Außenwasseranschluss aufgeschraubt und verplombt werden.

Die Beauftragung einer Fachfirma ist nicht notwendig. 

Einbauten an/in Leitungen zu Wasserhähnen an/über Waschbecken o.ä. werden nicht akzeptiert.

Eichgültigkeit

  • Die Eichgültigkeit eines Zählers beträgt maximal 6 Jahre.
  • Beim Kauf beachten:
    • Eichung ist erst im Jahr des Kaufs erfolgt
    • Erkennbar an zweistelliger CE- oder M-Kennzeichnung
    • Kein Erwerb eines älteren Zählers

Nach Ablauf der Eichgültigkeit

  • Um weiterhin Abzugsmengen geltend machen zu können, ist spätestens nach 6 Jahren entweder
    • ein neuer geeichter Zähler einzubauen oder
    • ein vorhandener Zähler wird neu geeicht.
  • Ein neuer bzw. ein neu geeichter Zähler ist dann ebenfalls durch die Stadt Hamm abzunehmen und zu registrieren.
  • Für die Abnahme und Registrierung wird erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Ein förmlicher Antrag ist nicht notwendig.

Für die Abnahme sind 3–4 Fotos einzureichen:

  • Fotos des Zählers (Zählernummer, Verplombung, Eichung gut erkennbar)
  • Foto(s) der Umgebung / Einbaulage 
    Bitte vermeiden Sie große Dateigrößen (mehrere MB).

Die Übersendung kann erfolgen:

  • per E-Mail an steuern20@stadt.hamm.de
  • schriftlich an Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, 
    Bismarckstraße 1, 59065 Hamm

Geben Sie Straße und Hausnummer des Objekts sowie mindestens eine Telefonnummer an.

Der Zähler kann nach Einreichung der Unterlagen sofort genutzt werden.

Nach der Abnahme erhalten Sie ein Informationsschreiben zur weiteren Verfahrensweise sowie den Gebührenbescheid.

Ablesung

  • Die Ablesung privater Wasserzähler erfolgt durch die Gebührenpflichtigen selbst.
  • Die Ablesung ist jährlich zum Jahresende (31.12.) vorzunehmen.
  • Eine Ablesung durch die Stadt Hamm oder die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgt nicht.

Meldung des Zählerstands

  • Der abgelesene Zählerstand ist umgehend, spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres, mitzuteilen.
  • Der Meldung ist ein Foto des Zählerstands als Nachweis beizufügen.
  • Die Meldung kann erfolgen:
  • Der Meldung ist ein Foto des Zählers als Nachweis beizufügen.

Berücksichtigung der Zählerstände

  • Zählerstände werden nur als volle Kubikmeter berücksichtigt.
  • Angefangene Kubikmeter werden abgerundet.
  • Zählerstandsmeldungen, die bereits ab etwa November erfolgen (z. B. nach Ende der Gartensaison), werden als Meldung zum Jahresende anerkannt.

Fristen und Ausschluss

  • Erfolgt keine Zählerstandsmeldung bis zum 31.03. des Folgejahres, bleibt es bei der Veranlagung durch die Stadtwerke Hamm GmbH.
  • In diesem Fall erfolgen kein Abzug und keine Gutschrift (Ausschlussfrist).
  • Nach dem 31.03. eingehende Zählerstände werden nicht anerkannt und auch nicht nachträglich oder anteilig berücksichtigt.

Für die Abnahme von Wasserzählern sowie für die Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen wird jeweils eine Verwaltungsgebühr nach dem gültigen Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm (Angaben Stand 2025) wie folgt erhoben:

 Gegenstand

 Gebühr

Abnahme für den ersten auf dem Grundstück installierten Wasserzähler (Tarif-Nr. 7.1.1)38,00 EUR

Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen, Absetzungsanträgen, Verbrauchsabrechnungen, 
Datenerfassung für Bescheiderstellung, Überwachung der Eichzeiten für den ersten auf dem 
Grundstück installierten Wasserzähler (Tarif-Nr. 7.2.1)

Hinweis:
Für am 31.12.2020 bereits vorhanden gewesene Zähler wird diese Gebühr nicht erhoben, 
längstens aber nur bis zum Ende der Eichgültigkeit des Zählers.

27,00 EUR
Jede Folgeabnahme, insbesondere wegen Zählerwechsel, Plombenbeschädigung, für den
ersten Wasserzähler auf dem Grundstück (Tarif-Nr. 7.1.3)
28,00 EUR

Beachte:

  • Die Verwaltungsgebühr kann gleichzeitig mit einem eventuellen Erstattungsbetrag erhoben und auch verrechnet werden.
  • Dadurch kann sich im Einzelfall, z.B. bei einer geringen Jahresabzugsmenge, trotz Gutschrift im Saldo ein Zuzahlungsbetrag ergeben, siehe unten „Spare ich denn überhaupt?“.
  • Die Gutschrift erfolgt nicht über die Stadtwerke Hamm GmbH.
  • Gebührenabschläge und Jahresendabrechnungen sind weiterhin vollständig an die Stadtwerke zu leisten.
  • Die Gutschrift erfolgt über einen geänderten Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Hamm.
  • Sie wird entweder mit den laufenden Grundbesitzabgaben verrechnet oder, falls zutreffend, erstattet.

Einsparung von Abwassergebühren durch Wasserzähler

  • Ersparnis: Für je 1.000 Liter Frischwasser (1 m³) sparen Sie die Abwassergebühr von 2,71 € (Stand 2026).
  • Vor Anschaffung und Abnahme eines Zählers empfiehlt es sich:
    • Den eigenen Gartenverbrauch über mehrere Bewässerungsaktionen zu überwachen
    • Zählerstände vor und nach der Bewässerung bis zur 3. Nachkommastelle notieren
    • Andere Wasserverbraucher währenddessen nicht nutzen, um den Gartenverbrauch genau zu erfassen
  • Verbrauch berechnen:
    • Differenz der Zählerstände = Verbrauch in Litern
    • Literwert ÷ 1.000 = Verbrauch in m³
  • Hinweis: Die tatsächlichen Wassermengen sind oft deutlich geringer, als zunächst vermutet

     

Mit der folgenden Kosten-Musterberechnung können Sie prüfen, ob sich der Einbau des Zählers für Sie lohnt:

 Welche Kosten entstehen?

Gebühr

Anschaffung des Wasserzählers 25,00 EUR
Abnahmegebühr 38,00 EUR
sechs x 27,00 EUR jährliche Bearbeitungsgebühr  162,00 EUR
Summe über sechs Jahre  225,00 EUR
Summe pro Jahr37,50 EUR

Fazit:
Dies entspricht bei der o.a. Abwassergebühr rund 14 m³ (14.000 l), die über 6 Jahre jährlich über den Zähler verbraucht werden müssten, nur um diese Kosten überhaupt zu decken. 


Sollte der Zähler zusätzlich z.B. über eine Fachfirma in einen Leitungsstrang im Keller oder in der Garage eingebaut werden und es entstehen deswegen weitere Kosten von z.B. 150,00 €, ergäbe sich folgende Musterberechnung:

 Welche Kosten entstehen

 

Anschaffung des Zählers 25,00 EUR
Einbaukosten 150,00 EUR
Abnahmegebühr 38,00 EUR
sechs x 27,00 EUR jährliche Bearbeitungsgebühr  162,00 EUR
Summe über sechs Jahre  375,00 EUR
Summe pro Jahr62,50 EUR

Fazit:
Dies entspricht bei der o.a. Abwassergebühr dann rund 23 m³ (23.000 l), die über 6 Jahre jährlich über den Zähler verbraucht werden müssten, nur um diese Kosten überhaupt zu decken.

Wir helfen gerne weiter

Stadtbezirk-Nr.Stadtteil   Kassenzeichen beginnend mitRufnummer
3Rhynern-Allen100217-9909
6Bockum-Hövel100317-9911
3Rhynern-Berge100817-9909
2Uentrop-Braam-Ostwennemar101217-9909
3Rhynern-Freiske101817-9909
2Uentrop-Frielinghausen101917-9909
2Uentrop-Haaren102317-9909
1Mitte-Altstadt102417-9915
5Herringen102817-9915
4Pelkum-Lerche103317-9909
2Uentrop-Norddinker104217-9909
3Rhynern-Osterflierich104617-9909
3Rhynern-Osttünnen104717-9909
4Pelkum104917-9957
3Rhynern105017-9910
5Herringen-Sandbochum105317-9909
2Uentrop-Schmehausen105417-9915
3Rhynern-Süddinker106017-9915
2Uentrop106317-9915
2Uentrop-Vöckinghausen106517-9909
3Rhynern-Wambeln106617-9915
4Pelkum-Weetfeld107017-9909
2Uentrop-Werries107117-9909
3Rhynern-Westtünnen107517-9912
4Pelkum-Wiescherhöfen107617-9910
1Mitte-Bahnhofsviertel107717-9957
1Mitte-Osten107817-9912
6Bockum-Hövel-Hamm-Norden107917-9910
7Heessen-Hamm-Norden107917-9910
1Mitte-Süden108017-9912
1Mitte-Westen108117-9915
4Pelkum-Wiescherhöfen108217-9910
7Heessen108517-9909

§ Rechtsgrundlagen

Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018 in der jeweils geltenden Fassung,
Abwassergebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung,
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung.

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59065 Hamm

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