Ersteigert werden können Fahrräder aller Art, Handys, Schmuck, Uhren und einige Kleinteile. Dabei handelt es sich um Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Nur noch bis zum Versteigerungsbeginn haben vermeintliche Eigentümer die Möglichkeit, ihre Rechte im Bürgeramt Uentrop anzumelden. Mit Beginn der Versteigerung erlischt dieses Recht.
Das Versteigerungsprinzip weicht von den üblichen Portalen wie „ebay“ ab. Die Auktion startet mit einem festgesetzten Höchstpreis. Dieser aktuelle Kaufpreis fällt jedoch in regelmäßigen Abständen bis zum angegebenen Mindestpreis. Für die Versteigerung wurden alle Artikel fotografiert und die Preise fachkundig festgelegt. Die Versteigerung endet spätestens am Sonntag, 26. April, um 17 Uhr. Die ersteigerten Fundsachen (einschließlich möglicher Versandkosten) müssen zunächst bei der Fa. GMS bezahlt werden. Nach Bestätigung des Zahlungseingangs können die ersteigerten Fahrräder – nach vorheriger Kontaktaufnahme (Rufnummer 02381 17-7897 oder mobil 01637600573) – in der Zukunftsfabrik des Jobcenters abgeholt werden. Die ersteigerten übrigen Fundsachen können zu den generellen Öffnungszeiten im Bürgeramt Uentrop, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm abgeholt werden. Ein Versand der Kleinteile (z. B. Handys, Schmuck, etc.) ist gegen Kostenerstattung möglich.
Online-Fundsachenversteigerung
Die Schnäppchenjagd beginnt
Kontakt
Bürgeramt Uentrop
Frau Couwenbergs
Alter Grenzweg
2
59071
Hamm
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