Der Planentwurf ist im Internet - erreichbar über den untenstehenden Link - veröffentlicht.
In der Zentralbibliothek im Heinrich-von-Kleist-Forum (Platz der Deutschen Einheit 1, 59065 Hamm) können zudem die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten (in der Regel montags - freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr) an PC-Arbeitsplätzen mit kostenlosem Internetzugang eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Foyerbereich (Raum A0.058) des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Zur Information ist außerdem ein Planentwurf im Bürgeramt Uentrop ausgehängt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen an die Stadt Hamm abgegeben werden. Dies kann elektronisch über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm oder per E-Mail sowie bei Bedarf auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) oder auf andere Art und Weise erfolgen.
Die Eigentümer:innen des Flurstück Nr. 211 haben ihr Interesse bekundet, neben dem bestehenden Gebäudeensemble (Hülsweg Hs.-Nr. 9) ein weiteres Wohngebäude zu errichten. Hierfür soll ein Teil der nördlichen Gartenfläche im privaten Eigentum verbleiben und entsprechend genutzt werden. Für einen weiteren Teil der heutigen Gartenfläche soll im Wege eines Gesamtkonzeptes eine knapp 12 Meter breite Grünzugverbindung in das Eigentum der Stadt Hamm übertragen werden, um liegenschaftlich die Option der Realisierung einer öffentlichen Fuß- und Radweg parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstück Nr. 211, Flur 20 zu erhalten.
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 02.017 – Hülsweg – setzt insgesamt für die unbebauten Grundstücksflächen des Flurstückes Nr. 211 eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ fest. Für das bestehende Gebäudeensemble (Hülsweg Hs.-Nr. 9) ist mit dem heutigen Planungsrecht ein reines Wohngebiet festgesetzt. Diese Festsetzung soll nun mit Blick auf die gewachsene Gemengelage und dem nebeneinander von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wohnen und therapeutischen Facheinrichtungen (betreutes Wohnen/ Wohngruppen) in ein Allgemeines Wohngebiet geändert und somit an der tatsächlichen Nutzungsstruktur ausgerichtet werden. Die verkehrliche Erschließung der neu entstehenden Bebauung kann entsprechend der Erschließung des Bestandsgebäudes über den Hülsweg sichergestellt werden.