5G-Campusnetz
5G-Campusnetze sind private, lokal betriebene 5G-Mobilfunknetze, die unabhängig vom öffentlichen Mobilfunknetz eingesetzt werden und auf die Anforderungen eines konkret abgegrenzten Einsatzgebiets zugeschnitten sind. Sie ermöglichen die drahtlose Vernetzung von Geräten innerhalb eines Firmengeländes oder eines definierten Areals und nutzen die technischen Eigenschaften des 5G-Standards.
Der Zugang zu einem 5G-Campusnetz ist in der Regel auf Geräte beschränkt, die zu einem bestimmten Unternehmen oder einer Institution gehören. Der Datenaustausch erfolgt über eine definierte Schnittstelle zum internen Unternehmensnetz. Dadurch bleibt das Netz von externen Nutzern getrennt und kann kontrolliert betrieben werden.
Für den Betrieb eines 5G-Campusnetzes ist eine Lizenz zur Nutzung der entsprechenden Frequenzen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erforderlich. Diese Lizenz wird standortbezogen vergeben, weshalb ein Campusnetz ortsfest betrieben werden muss. Bei einem Einsatz an mehreren Standorten ist für jeden Standort eine separate Lizenz zu beantragen.
Technisch bieten 5G-Campusnetze im Vergleich zu WLAN höhere Datenübertragungsraten, geringere Latenzzeiten und eine höhere Zuverlässigkeit. Sie verfügen über eine größere Reichweite und bessere Netzabdeckung, insbesondere in großen oder komplexen Umgebungen. Zudem sind sie skalierbar und können eine hohe Anzahl von Endgeräten unterstützen, etwa in Industrie-4.0- oder IoT-Szenarien.
Betriebsmodelle
Eigenbetrieb
Beim Eigenbetrieb fungiert die nutzende Institution des 5G-Campusnetzes gleichzeitig als Betreiber. Die erforderliche 5G-Netzhardware und -software wird entweder über einen Dienstleister oder direkt beim Hersteller bezogen. Die Konfiguration und der Aufbau des Netzes, wie beispielsweise die Verteilung der Radio Units, liegen in der Verantwortung des Anwenders, können jedoch durch einen Dienstleister unterstützt werden. Der Antrag auf Nutzung der entsprechenden Frequenzen wird von der nutzenden Institution direkt bei der Bundesnetzagentur gestellt. Der Nutzer hat die volle Kontrolle über das Netz und ist auch für die Stromversorgung verantwortlich. Die gesamte Netzhardware befindet sich vollständig vor Ort beim Nutzer. Die SIM-Karten (physisch oder eSIM) werden meist von Dienstleistern bereitgestellt.
Fremdbetrieb
Beim Fremdbetrieb übernimmt ein Dienstleister vollständig den Betrieb und die Wartung des 5G-Campusnetzes. Solche Dienstleister sind oft auf 5G-Campusnetze spezialisiert, und auch einige Mobilfunkanbieter bieten entsprechende Lösungen an. Der Dienstleister fungiert als Netzbetreiber und hat die Netzhoheit. Die Frequenzen werden in der Regel weiterhin vom Nutzer bei der Bundesnetzagentur beantragt. Wenn ein gemeinsames Zugangsnetz genutzt wird, kann es vorkommen, dass der Dienstleister dieses bereitstellt. Alle Konfigurationen, die Provisionierung der SIM-Karten und die Verteilung der Radio Units werden vom Dienstleister übernommen. Auch im Fremdbetrieb besteht die Möglichkeit, den Core in der Cloud zu hosten oder ein in der Cloud gehostetes RAN zu verwenden, wobei verschiedene Dienstleister unterschiedliche Betriebsmodelle anbieten.
Anwendungsgebiete
- In der Logistik zur Steuerung von autonomen Transportsystemen.
- Im industriellen Umfeld zur Echtzeitsteuerung und -überwachung von Maschinen und Robotern im Produktionsprozess, im Rahmen der Smart Factory (Industrie 4.0).
- Zur Vernetzung von Sensoren, Aktoren, Werkzeugen und Maschinen in der Intralogistik von Produktionsprozessen.
- Im medizinischen Bereich zur Unterstützung bei operativen Eingriffen durch die Echtzeitübertragung von Kamerabildern.
- Für die Kommunikation und Telefonie sowohl zwischen Menschen als auch zwischen Geräten.
- In Testszenarien in der Landwirtschaft, zum Beispiel zur autonomen Steuerung von landwirtschaftlichen Maschinen bei der Feldbestellung.
- Zum Einsatz und zur Steuerung von Drohnen, etwa bei Überwachungsflügen mit Echtzeitübertragung der aufgenommenen Bilder.
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