Lärmaktionsplanung in Hamm

Im Jahr 2012 wurde der erste Hammer Lärmaktionsplan beschlossen. Dazu wurden bestimmte Lärmquellen, nämlich der Straßen- und Schienenverkehr, ermittelt. Anschließend wurde berechnet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind

In einer ersten Stufe bezog sich die Untersuchung auf Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und Zugstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr untersucht. Die auslösenden Werte für den dringlichsten Handlungsbedarf liegen nach Empfehlung des Landes NRW bei 70 dB(A) tags  und nachts  bei 60 dB(A).  

dB(A):Schall wird in Dezibel (db) gemessen. Das angehängte „A“ – db (A) - gibt die Anpassung an die Wahrnehmung des menschlichen Ohres an.

In der Auswertung wurde festgestellt, dass ca. die Hälfte aller betroffenen Personen in den Lärmschwerpunkten, an den höheren Pegelbereichen leben. Die empfohlenen Maßnahmen entlasten diese Gebiete komplett von diesen Lärmwerten.

Zur Maßnahmenüberprüfung wurde anschließend eine Prognose durchgeführt. Die Prognose zeigt, dass die geplanten Straßenneubauprojekte die betroffenen Bereiche bis zu 100% in der höchsten Pegelklasse entlasten. Auch in den unteren Pegelklassen zwischen 50 – 65 dB(A) liegen die  Entlastungen bei 60%/40% (Tag/Nacht).

Die vorgeschlagenen Maßnahmen gliedern sich in kurz-, mittel-, und langfristige Maßnahmen auf. Zu den kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen zählen insbesondere das lärmoptimierte Fahrbahnkonzept und die Einrichtung eines Programms zum passiven Lärmschutz (Fensterprogramm)

Nach der 1. Stufe folgte im Jahr 2015 die 2. Stufe und nun in 2018 die 3. Stufe. In dieser Stufe wird das gesamte Haupteverkehrsstraßennetz untersucht. Für die Zugstrecken ist seit 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Die Lärmkarten und Aktionspläne müssen der Europäischen Union vorgelegt und alle 5 Jahre erneuert bzw. überprüft werden.

Kontakt

Umweltamt

Frau Kuchmann

Gustav-Heinemann-Straße 10
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Fax: 02381 17-2931
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