Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Kartenverkauf sowie den Konzert- und Theaterbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Büros für Kultur & Tourismus der Stadt Hamm, die an der Tageskasse, im Büro für Kultur & Tourismus sowie im Internet einzusehen sind.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Kulturbüro als Veranstalter und seinen Kunden und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die Veranstaltungen des Kulturbüros als auch für dessen Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.
- Die Spielzeit des Kulturbüros beginnt jeweils am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
2. Eintrittskarten und Ermäßigungen
- Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des Kulturbüros und seiner Kooperationspartner.
- Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Das Kulturbüro behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsnachweis gültig.
- Besucher:innen, die einen Ermäßigungsnachweis bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Anforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigern sich Besucher:innen, dieser Aufforderung nachzukommen, sind das Kulturbüro und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, den betreffenden Personen den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
3. Öffnungszeiten der Tageskasse und der Vorverkaufsstelle
- Die Vorverkaufsstelle des Kulturbüros ist Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Die Tageskasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.
- Das Kulturbüro ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten erhobenen personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte wird ausgeschlossen.
4. Eintrittspreise und Preisgruppen
- Für die Veranstaltungen des Kulturbüros gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.
- Für bestimmte Veranstaltungen gelten Sonderpreise.
- Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die vom Kulturbüro genutzten Spielstätten richten sich nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 09.12.2014.
5. Kartenverkauf über das Internet
- Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Kulturbüros können auch online gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet das Kulturbüro nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen des System-Anbieters zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht durch das Kulturbüro erstattet werden.
- Sofern die Kund:innen ihre Eintrittskarten über das Online-Buchungssystem kaufen und am privaten Drucker ausdrucken (eTicket), muss sichergestellt werden, dass die Eintrittskarten nicht von Unbefugten genutzt werden. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Kulturbüro keinen Ersatz.
- Das Kulturbüro behält sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen.
6. Abonnement-Bedingungen
- Der neu abgeschlossene Vertrag über ein Konzert- oder Theaterabonnement mit dem Kulturbüro wird für die Dauer einer Spielzeit geschlossen. Nach Ablauf der ersten Spielzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann jeweils fristgerecht zum Ende einer Spielzeit schriftlich gekündigt werden.
- Bei bestehenden Verträgen gelten diese jeweils für die Dauer einer Spielzeit und verlängern sich automatisch für die jeweils folgende Spielzeit, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich beim Kulturbüro der Stadt Hamm, Ostenallee 87, 59071 Hamm, gekündigt wird.
- Die Abonnement-Karten, einschl. Rechnung, werden rechtzeitig vor Beginn der Spielzeit zugestellt. Die Abonnement-Rechnung wird am 30.08. des jeweiligen Jahres fällig und kann nur per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Der Einzug des gesamten Abonnement-Entgeltes erfolgt mit Gläubiger-Identifikationsnummer DE55 4100 0000 1284 74 zum Fälligkeitstermin. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.
- Mit der Rechnung wird der genaue Abbuchungstermin mitgeteilt (Pre-Notification). Diese Vorabankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug.
- Sie als Abonnent:innen sind eine wichtige Säule für die Planung unserer Gastspiele. Der Rabatt auf die Original-Eintrittspreise ist eine Belohnung und ein Dank für Ihre Treue. Sollten Sie das Abonnement während der laufenden Spielzeit kündigen, werden wir trotzdem den Rabatt nicht zurückfordern, sondern hoffen, Sie bald wieder als Abonnent:innen bei uns begrüßen zu dürfen.
- Ein Rücktritt vom Abonnement während der Spielzeit ist für Alt-Verträge nicht möglich.
- Die ausgewiesenen Abonnementpreise gelten nicht für Kunden mit mehr als zwanzig Abonnements.
- Wer sich nicht auf eine Sparte festlegen möchte, hat die Möglichkeit, stattdessen ein Wahlpaket zu erwerben (kein Abo!). Hier ist lediglich eine konkrete Anzahl von Vorstellungen und eine konkrete Preiskategorie festgelegt. Das Wahlpaket ist selbstverständlich übertragbar. Es besteht die Möglichkeit, entweder drei, fünf oder sieben Vorstellungen innerhalb der gültigen Spielzeit frei auszuwählen. Davon ausgenommen sind alle Festivals, die Silvesterkonzerte, Sonderveranstaltungen und das Kindertheater. Reservierte und nicht abgeholte Karten zu ausgewählten Veranstaltungen verfallen. Bereits ausgegebene Vorstellungskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
7. Reservierung, Umtausch oder Verlust von Eintrittskarten
- Schriftliche (per Post und per Mail) sowie telefonische Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich.
- Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Sie können Karten für max. 14 Tage reservieren. Reservieren Sie kurzfristig, müssen die Karten drei Tage vor der Veranstaltung abgeholt werden.
Bezahlte Karten können an der Tageskasse hinterlegt werden. Forderungen für nicht abgeholte Karten werden nicht erlassen. - Abonnent:innen haben die Möglichkeit, Veranstaltungen ihrer Abo-Reihe kostenfrei zu tauschen.
- Eintrittskarten, die den Kund:innen abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gegangen sind. Dieser Ersatz ist nur dann möglich, wenn die Kund:innen glaubhaft machen oder nachweisen können, welche Karten gekauft wurden, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann. Werden Originalkarte und Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, so haben die Inhaber:innen der Ersatzkarten Vorrang vor den Besitzer:innen der Originalkarten.
- Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312 b Abs. 6 BGB vor.
8. Vorstellungsänderungen und -ausfall
- Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch der Besucher:innen auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist.
- Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch der Besucher:innen auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um zwei oder mehr Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und die Besucher:innen keine Möglichkeit hatten, von der Verlegung Kenntnis zu nehmen.
- Bei veränderten Anfangszeiten besteht für die Anreisekosten kein Ersatzanspruch.
- Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grund – bestehen nicht.
- Für die Angaben bzgl. des Spielortes und der Spielzeit auf Plakaten und in den Publikationen des Kulturbüros wird keine Gewähr übernommen.
- Sofern eine Veranstaltung abgesagt wurde, bietet das Kulturbüro den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Veranstaltung an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Veranstaltung vorliegen, anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
9. Verspäteter Einlass und Platzsperrungen
- Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher:innen mit Rücksicht auf die anderen Besucher:innen und die mitwirkenden Künstler:innen nicht oder erst zu einem von der Veranstaltungsleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Applauspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Besucher:innen während einer Vorstellung den Raum verlassen haben und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein nachträglicher Einlass vollständig ausgeschlossen werden.
- Besucher:innen haben den Anweisungen des Einlasspersonals Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem nachträglichen Einsatz.
- Die Besucher:innen haben grundsätzlich Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich.
- Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich das Kulturbüro vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
10. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
- Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadensersatzpflichten aus.
- Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Veranstaltungen machen, dürfen unverzüglich der Veranstaltung verwiesen werden.
11. Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnahmen
- Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen haben Besucher:innen zu dulden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
12. Fundsachen
- Gegenstände jeder Art, die in den Veranstaltungsräumen gefunden werden, sind beim Personal des Kulturbüros oder anderen vom Kulturbüro beauftragten Personen abzugeben.
13. Hausrecht und Gefahrenabwehr
- Das Kulturbüro übt in den von ihm genutzten Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Hausverweise auszusprechen. Insbesondere können Besucher:innen aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucher:innen die Veranstaltung stören werden.
- Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
- Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
- Das Rauchen ist in den vom Kulturbüro genutzten Spielstätten nicht gestattet.
- Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher:innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals oder anderer Personen, die vom Kulturbüro beauftragt sind, ist in diesen Fällen unbedingt Folge zu leisten.
- Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den vom Kulturbüro genutzten Spielstätten ist nicht erlaubt.
- Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Spielstätten des Kulturbüros bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
14. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
- Die E-Mail-Adresse des Kulturbüros der Stadt Hamm lautet:
15. Schlussbestimmungen
- Diese Geschäftsbedingungen treten zum 31.05.2025 in Kraft.
- Gerichtsstand ist Hamm.
Hamm, den 31.05.2025
Kontakt
Büro für Kultur & Tourismus
Ostenallee
87
59071
Hamm
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