Denkmalpflege
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Bauliche Maßnahmen an einem eingetragenen Denkmal bedürfen gem. § 9 (Baudenkmäler), gem. § 13 (Gartendenkmäler), gem. § 15 (Bodendenkmäler) und gem. § 20 (bewegliche Denkmäler) DSchG NRW grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt unabhängig davon, ob zusätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Denkmalförderung
Denkmalförderung
Für Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung von Denkmälern können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel gewährt werden.
Bescheinigung für steuerliche Zwecke
Bescheinigung für steuerliche Zwecke
Wer an einem eingetragenen Baudenkmal oder an einem Gebäude in einem Denkmalbereich denkmalgerechte Maßnahmen durchführt, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Archäologie | Bodendenkmalpflege
Archäologie | Bodendenkmalpflege
Bodendenkmäler und vermutete Bodendenkmäler sind wichtige Zeugnisse der Geschichte unserer Stadt und Region. Sie geben Auskunft über frühere Siedlungen, Wirtschaftsweisen, Verkehrswege und Lebensverhältnisse vergangener Epochen.
Kontakt
Herr Wesselmann
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Heitkamp
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Elberg
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Hier finden Sie uns
Untere Denkmalbehörde
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
Internet