Fördermöglichkeiten für Denkmäler
Kleinere Einzelprojekte
Seit dem 01. Januar 2026 besagt die neue Förderrichtline Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen das eine Antragstellung zur Förderung nur noch für denkmalpflegerische Einzelprojekte möglich ist. Anträge für kleinere Einzelprojekte aus kommunalen Denkmalfördermitteln und aus der Pauschalzuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen sind im laufenden Jahr über das Serviceportal der Stadt Hamm bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.
Ziel der Förderung ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Sicherung, Erhaltung und Pflege von historischer und denkmalwerter Bausubstanz zu unterstützen.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur:
- Instandsetzung von Dach, Fassade oder Tragwerk
- Restaurierung historischer Bauteile wie Fenster, Türen oder Fachwerk
- Maßnahmen zur statischen Sicherung eines Denkmals
- Restauratorische Befunduntersuchungen
Nicht gefördert werden in der Regel Maßnahmen, die ausschließlich der Modernisierung, der Komfortverbesserung oder der allgemeinen Instandhaltung dienen.
Voraussetzungen
Dabei ist zu beachten, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt bzw. eingehalten werden:
- Das Gebäude muss in die Denkmalliste der Stadt Hamm eingetragen sein.
- Die geplante Maßnahme muss denkmalfachlich erforderlich sein.
- Die Arbeiten müssen vor Beginn mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden und es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landes und der Kommune.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm. Der Antrag … wird dort entgegengenommen und fachlich geprüft. In der Regel sind für einen Antrag folgende Unterlagen erforderlich:
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenschätzung oder Angebote
- Fotos des aktuellen Zustands
- gegebenenfalls Planunterlagen
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm berät Eigentümerinnen und Eigentümer gerne bei der Vorbereitung eines Förderantrags.
Größere Einzelprojekte
Anträge an das Landes-Denkmalförderprogramm hingegen unterliegen einer Bagatellgrenze ab 10.000 Euro. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die Bezirksregierung Arnsberg.
Leitfaden des Ministeriums
Einen Leitfaden des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur aktuellen Denkmalförderung finden hier …
Linktipps
Weitere Fördermöglichkeiten
Kontakt
Untere Denkmalbehörde
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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