Denkmalrechtliche Erlaubnis
Eine Denkmalrechtliche Erlaubnis muss vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalbehörde wird empfohlen, damit Maßnahmen denkmalgerecht geplant und umgesetzt werden können.
Eine Genehmigung ist insbesondere erforderlich bei:
- Veränderungen an der äußeren Erscheinung eines Denkmals
- Umbauten im Inneren des Gebäudes
- Instandsetzungsmaßnahmen
- energetischen Maßnahmen (z. B. Fenster, Dämmung, Dach)
- Abbruch oder Teilabbruch von Bauteilen
- Veränderungen im unmittelbaren Umfeld eines Denkmals
Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab.
1. Frühzeitige Beratung
Vor der Planung einer Maßnahme empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hamm. Dabei können geplante Veränderungen besprochen und denkmalgerechte Lösungen entwickelt werden.
2. Antragstellung
Den Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis stellen Sie hier … . In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich, welche Sie digital mit der Antragstellung einreichen können:
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Bauzeichnungen oder Skizzen
- Angaben zu Materialien und Ausführung
- gegebenenfalls Fotos des Bestands
3. Prüfung des Vorhabens
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die geplante Maßnahme mit den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege vereinbar ist. Unter Umständen wird dabei auch die fachliche Stellungnahme des Denkmalfachamtes, der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen eingeholt. Für dessen Rückäußerung zur Anhörung steht ein zeitlicher Rahmen von 2 Monaten zur Verfügung. Dieses muss bei Ihrer Zeitplanung zum Bauablauf Berücksichtigung finden.
4. Erteilung der Erlaubnis
Wenn die Maßnahme denkmalverträglich ist, wird eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese kann mit Auflagen verbunden sein, zum Beispiel zur Ausführung oder zur Materialwahl.
5. Durchführung der Maßnahme
Nach Erteilung der Erlaubnis kann die Maßnahme umgesetzt werden. Bei größeren oder sensiblen Maßnahmen erfolgt häufig eine begleitende Abstimmung im Bauablauf mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hamm.
Kontakt
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