Archäologie | Bodendenkmalpflege

Viele dieser Spuren liegen heute unsichtbar im Boden und können nur durch eine fachgerechte Untersuchung erkannt, dokumentiert und bewertet werden.

Die Bodendenkmalpflege hat die Aufgabe, diese archäologischen Zeugnisse zu schützen, zu erfassen und – bei verändernden Bodeneingriffen – fachlich zu begleiten. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm arbeitet dabei eng mit dem zuständigen Fachamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der LWL-Archäologie für Westfalen, zusammen.

Für den Regierungsbezirk Arnsberg, also auch für Hamm, ist die Außenstelle Olpe zuständig.

Zusätzlicher Ansprechpartner in Hamm ist Herr Dipl.-Ing. Günter Wiesendahl, ehrenamtlich bestellter Bodendenkmalpfleger der LWL-Archäologie für Westfalen und der Stadt Hamm. Kontakt: g.m.wiesendahl@t-online.de 

Das Stadtgebiet von Hamm weist zahlreiche archäologische Spuren auf. Aufgrund der historischen Entwicklung des Raumes sind Funde und Fundstellen aus unterschiedlichen Zeitstellungen zu erwarten. Auch dort, wo oberirdisch keine historischen Strukturen mehr sichtbar sind, können sich im Untergrund bedeutende Zeugnisse der Vergangenheit erhalten haben.

Unsere Themen

Die eingetragenen Bodendenkmäler der Stadt Hamm können Sie der Denkmalliste der Stadt Hamm entnehmen.

Bodendenkmäler stehen unter dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. (DSchG NRW)

Neben eingetragenen Bodendenkmälern gibt es Bereiche, in denen aufgrund historischer Quellen, älterer Funde, topographischer Gegebenheiten oder wissenschaftlicher Erkenntnisse das Vorhandensein archäologischer Substanz vermutet wird. Diese Flächen werden als vermutete Bodendenkmäler bezeichnet. Sie unterliegen ebenfalls den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes.

Zu den Bodendenkmälern und den vermuteten Bodendenkmälern zählen insbesondere archäologische Fundstellen und Befunde, die für die Geschichte des Menschen von Bedeutung sind.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Überreste früherer Siedlungen
  • Funde der römischen Zeit
  • Gräberfelder und Einzelbestattungen
  • Reste historischer Gebäude und Anlagen
  • Münzfunde, Medaillen und Siegel
  • Wall- und Grabenanlagen
  • historische Wege, Furten oder Brückenstandorte
  • Produktionsstätten, Werkplätze oder technische Anlagen
  • Relikte aus Mittelalter und Neuzeit
  • Überreste der Stein- und Bronzezeit

Vor diesem Hintergrund muss daher vor geplanten Bodeneingriffen frühzeitig geprüft werden ob möglicherweise archäologische Belange betroffen sein könnten. Die Untere Denkmalbehörde berät hierzu in Abstimmung mit der LWL-Archäologie für Westfalen.

Wer in ein eingetragenes Bodendenkmal oder in einen Bereich mit archäologischer Relevanz eingreifen möchte, benötigt in vielen Fällen eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 15 des Denkmalschutzgesetzes NRW vor Beginn der Maßnahme. Diese können Sie hier beantragen …

Die Erlaubnispflicht dient dazu, mögliche Auswirkungen auf archäologische Substanz frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls geeignete Schutz- oder Dokumentationsmaßnahmen festzulegen. 

Gezielte Nachforschungen nach Bodendenkmälern dürfen nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Für derartige Maßnahmen ist in der Regel eine Grabungserlaubnis erforderlich.

Dies gilt insbesondere für:

  • planmäßige archäologische Ausgrabungen
  • Sondengehen, Magnetangeln und Suchschnitte
  • gezielte Nachforschungen nach archäologischen Funden
  • Eingriffe mit dem Ziel, Bodendenkmäler oder archäologische Objekte freizulegen

Wer bei Bau- oder Erdarbeiten auf auffällige Bodenverfärbungen, Mauern, Gruben, Keramik, Knochen, Metallgegenstände oder andere mögliche archäologische Funde stößt, sollte die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einstellen und den Fund melden.

Zufallsfunde sind unverzüglich anzuzeigen bei:

Der Fundort und die Fundsituation sollten bis zur fachlichen Begutachtung möglichst unverändert bleiben.

Ortsheimatpfleger
© Anna Maria Heitkamp, Stadt Hamm

Kontakt

Untere Denkmalbehörde

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4501
Fax: 02381 17-104501
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