Denkmalbereichssatzung Nr. 2 - Ostring

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm stellt derzeit mit Ratsbeschluss vom 14.11.2023 eine Denkmalbereichssatzung für den repräsentativ angelegten Teilanschnitt des Ostringes auf. Ziel der Satzung ist es das gut erhaltene Ensemble bestehend aus der Grünanlage „Ostring“ und der begleitenden Villenbebauung in seinem äußeren Erscheinungsbild dauerhaft zu schützen. 

Entstehungshintergrund
Der Landesherr Graf Adolf von der Mark (1198-1249) gründete 1226 die Stadt Hamm. Zum Schutz wurden im Laufe der Jahre Stadtbefestigungen errichtet, wobei die Ahse zu Stadtgräben stetig erweitert und ausgebaut wurde. Allerdings führten regelmäßige Überschwemmungen durch Lippe und Ahse zu innerstädtischen Notsituationen. Vor diesem Hintergrund beschloss die Stadt Hamm am 29. März 1911 die Verlegung und Begradigung der Ahse aus dem Innenstadtbereich nach Osten sowie die Trockenlegung der Stadtgräben. Der Stadtbaurat der Stadt Hamm, Otto Krafft, sah für die neu gewonnenen Freiflächen des Ahsebettes die Gestaltung einer Ringpromenade mit gärtnerischen Anlagen um die Altstadt vor.

Für die neue Bebauung der Anlage wurde im Jahr 1912 ein öffentlicher Wettbewerb für die Anlegung einer Ringpromenade um die Altstadt unter Gartenarchitektur- und Stadtplanungsbüros ausgeschrieben. Das Preisgericht entschied sich für einen gemeinschaftlich entwickelten Entwurf des Regierungsbaumeisters Dr. Jakob Dondorff aus Hamm, des Kölner Architekten Hermann Neuhaus sowie den Kölner Gartenarchitekten Rudolf Rausch und Karl Reinhard. Ihr Entwurf bewahrte die Niederungen, um große Bodenbewegungen zu vermeiden, und schuf eine abwechslungsreiche Gestaltung in Form einzelnen Teilabschnitten. Der Abschnitt des heutigen Ostrings, ehemals „Kaiser-Wilhelm-Rings“, wurde dabei explizit als Schmuckanlage mit hohem gestalterischem Wert hervorgehoben.
Zur Eröffnung der Ringanlagen am 14. Juni 1914, war die langestreckte Parkanlage am heutigen Ostring mit tiefliegender Rasenfläche, den Lindenalleen sowie den Begrenzungen durch Musikpavillon im Westen und Bärenbrunnen im Osten fertiggestellt. Die dortigen Bauplätze wurden, wohl durch den Ausbruch des 1. Weltkrieges bedingt, mit wenigen Ausnahmen vornehmlich erst zu Beginn der 1920er Jahre bebaut. Anstelle der ursprünglich geplanten Doppelhäuser entstand eine differenzierte Varianz aus repräsentativen Einzel- und Doppelvillen entlang einer durchgehenden Baufluchtlinie. 

Diese Planungen, welche im Ursprung auch ein „akademisches Viertel“ (nicht realisiert) mitdachten, zeugen von der repräsentativen Lage und Bedeutung des Bauabschnittes Ostring innerhalb der Ringanlagen und stellen somit ein herausragendes Zeugnis der Stadtbaugeschichte des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts in Hamm dar.

Öffentliche Bekanntmachung:

In der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 10.06.2025 liegt der Entwurf der nachstehenden Denkmalbereichssatzung mit Datum vom 06.02.2025 öffentlich aus, dessen Auslegung der Rat der Stadt Hamm am 08.04.2025 beschlossen hat.

 

Denkmalbereichssatzung Nr. 2 Ostring -Entwurf-

Ziel der Satzung ist es, die unter § 5 Sachlicher Geltungsbereich (Schutzgegenstand) dieser Satzung benannten wertgebenden Schutzgegenstände des Denkmalbereichs „Ostring“ bestehend aus der repräsentativ gestalteten Schmuck- und Grünanlage mit der Reihe aus Einzel- und Doppelhäusern einschließlich der umgebenden räumlichen Frei- und Grünflächen als Gesamtanlage zu erhalten und zu schützen.



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