Das Villenviertel am Markgrafenufer ist durch die Denkmalbereichssatzung Markgrafenufer gem. §10 DSchG unter besonderen Schutz gestellt. Ziel der Satzung ist es, die vorhandene Bebauung und das Gefüge aus öffentlichen und privaten Freiflächen entlang der kanalisierten Ahse substantiell zu erhalten und zu schützen.