Denkmalbereiche der Stadt Hamm

Luftbild des Markgrafenufers mit der markierten Fläche des Denkmalbereich Nr. 1 - Markgrafenufer
© Hans Blossey

Denkmalbereich Nr. 1 - Markgrafenufer

Das Villenviertel am Markgrafenufer ist durch die Denkmalbereichssatzung Markgrafenufer gem. §10 DSchG unter besonderen Schutz gestellt. Ziel der Satzung ist es, die vorhandene Bebauung und das Gefüge aus öffentlichen und privaten Freiflächen entlang der kanalisierten Ahse substantiell zu erhalten und zu schützen. 

Luftbild des Ostrings mit der markierten Fläche des Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring
© Hans Blossey

Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm stellt derzeit mit Ratsbeschluss vom 14.11.2023 eine Denkmalbereichssatzung für den repräsentativ angelegten Teilanschnitt des Ostringes auf. Ziel der Satzung ist es, die wertgebenden Schutzgegenstände des Denkmalbereichs „Ostring“ bestehend aus der repräsentativ gestalteten Schmuck- und Grünanlage mit der Reihe aus Einzel- und Doppelhäusern einschließlich der umgebenden räumlichen Frei- und Grünflächen als Gesamtanlage zu erhalten und zu schützen.