Gemeindepsychiatrischer Verbund

Ein Gemeindepsychiatrischer Verbund (kurz: GPV) ist ein verbindlicher Zusammenschluss aus Institutionen und Personen, die für die Hilfen für Menschen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen relevant sind. Ziel ist dabei, den betroffenen Personen Hilfeleistungen zu organisieren, die sich nicht nur an ihrem eigenen Lebensumfeld orientieren, sondern auch niedrigschwellig zugänglich und untereinander vernetzt sind. Unter Einbeziehung der Betroffenen selbst soll die Beratung, Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Versorgung sichergestellt werden, um ihnen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine „unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ zu ermöglichen. Dabei steht nicht nur übergeordnet die beschriebene Vernetzung zwischen Leistungserbringern im Mittelpunkt, sondern auch und vor allem die individuelle betroffene Person. So können durch Fallkonferenzen Hilfsangebote für Einzelpersonen besprochen, beschlossen und koordiniert werden.

Bei der Fallkonferenz handelt es sich um eine verbindliche Zusammenarbeit unter den Institutionen, die für das Hilfenetz der betroffenen Person relevant sind. Die teilnehmenden Fachpersonen werden anhand der Hilfebedarfe der betroffenen Personen in Absprache mit der falleinbringenden Person und der GPV-Koordination ausgewählt, sodass i.d.R. fachbereichs- und zielgruppenbezogen relevante Vertreter:innen anwesend sind. Die Hilfeplanung findet zudem – wenn möglich – unter direkter Berücksichtigung der Meinungen der betroffenen Person statt. Der Prozess wird durch eine fallkoordinierende Person (i.d.R. ist das die falleinbringende Person oder ein:e Mitarbeiter:in einer Beratungsstelle) systematisch begleitet.

Die Fallkonferenzen werden durch den Sozialpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt, Stadt Hamm) in Zusammenarbeit mit der GPV-Koordination geplant und umgesetzt.

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