Landesplanung
Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.
An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Ansprüche gestellt. Die Landesplanung koordiniert für ganz Nordrhein-Westfalen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Landesgebietes, d.h. in Richtung einer sozialen, ökologischen und ökonomisch verträglichen Raumnutzung.
Das wichtigste Planungsinstrument ist hier der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan. Seine textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in den nachgeordneten Regionalplänen, den städtischen, verbindlichen Bauleitplänen und den Fachplänen bestimmter Behörden wie z. B. der Verkehrsplanung zu beachten (Ziele) bzw. zu berücksichtigen (Grundsätze). Umgekehrt werden im sogenannten „Gegenstromprinzip“ die bestehenden städtebaulichen Pläne z. B. der Stadt Hamm in die Erarbeitung der Raumordnungspläne der Landes- und Regionalplanung einbezogen.
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