Varianten

Zur Ermittlung möglicher Varianten wurden zunächst technisch machbare Linienverläufe ermittelt. Diese wurden anhand der ersten Ergebnisse der landschaftspflegerischen Untersuchungen angepasst und am 21.02.2023 der Politik und der Öffentlichkeit vorgestellt (s. Protokolle und Präsentation).

Mit den Anmerkungen hierzu wurden die Varianten nochmals überarbeitet bzw. zusammengefasst, wodurch sich die folgende Auswahl für die weiteren Untersuchungen ergab:

Variante 1.0 (Ausbau der vorhandenen Weetfelder Straße): Teil des Planungsauftrages gem. Beschluss 0124/09

Variante 2.3 Hierbei handelt es sich um die Anpassung der Varianten 2.0 bis 2.2 an die Raumwiderstände (= geringster Raumwiderstand: Vermeidung des Kammmolch-Vorkommens, größere Strecke „nur“ in Raumwiderstandsklasse III)

Variante 3.2 (Kombination aus 3.0 im Bereich Siedlung Kupferstraße und 3.1 im Bereich des vorhandenen Hofes): Mitnutzung der Straße „Auf dem Daberg“ im Bereich des Gewerbegebietes, kürzeste Neubaulänge

Variante 4.0 (Ausbau Auf dem Daberg): Nutzung der flurstücksmäßig bereits vorhandenen Linienführung, jedoch hoher Raumwiderstand

Variante 5.1 (Kombination aus Variante 2.3 an der Rathenaustraße und Variante 5 im Anschluss an die Kamener Straße): Diese Variante wurde in der Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt.

Variante 6.0 (Wiescher Bach)

Folgende Varianten werden nicht weiter untersucht:

Variante 1.1: Diese Variante wurde in der Beteiligung der Naturschutzverbände angeregt. Aufgrund der Führung hinter der Bebauung sowie der Durchschneidung des Waldes und der Fläche des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers wird diese Variante als nachteilig gegenüber den anderen Möglichkeiten angesehen. An der Kamener Straße würde zudem ein sehr kleiner Knotenpunktabstand zur Weetfelder Straße entstehen.

Die Varianten 2.0 bis 2.2 entfallen durch die Entwicklung der Variante 2.3.

Die Varianten 3.0 und 3.1 gehen in Variante 3.2 auf.

Bei allen Varianten ist ein Ausbau der Rathenaustraße zwischen Weetfelder Straße und Gewerbegebiet Schieferstraße erforderlich. Zum einen wird dadurch die K 35 durchgehend vom neu gebauten Stück bis zur Weetfelder Straße hergestellt („Netzschluss“). Dies ist eine Voraussetzung, um den Bau der Straße durch Fördermittel des Landes zu 70 % (Stand 2023) bezuschussen lassen zu können. In die andere Richtung soll gewährleistet werden können, dass die Zufahrt bis zum Multi Hub von den zu erwartenden Lkw-Verkehren genutzt werden kann.

Kontakt

Tiefbau- u. Grünflächenamt

Herr Büchting

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Fax: 02381 17-104618
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