Einkommensunterlagen für Miet- und Lastenzuschuss

Es sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert anzugeben, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben.

ALG II-Bescheid:
vollständiger Bescheid, bei langen Rückrechnungen nur aktuelle Monate

Arbeitslosengeld:
bei aktueller Arbeitslosigkeit : vollständiger ALG I-Bescheid, bei älteren Bescheiden zusätzlicher aktueller Kontoauszug über ALG I

Ausbildung:
Ausbildungsvertrag und Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate

BAföG/BAB:
Bescheid mit vollständiger Berechnung, Studienbescheinigung

Elterngeld:
Bescheid mit vollständiger Berechnung

Kinderbetreuungskosten:
Nachweis über die Kosten anhand geeigneter Bescheide, zusätzlich aktueller Kontoauszug

Kapitalerträge:
aus dem Vorjahr (z. B. Zinsen, Dividenden, Bonuszahlungen usw.)

Krankengeld:
Bescheinigung der Krankenkasse über das Brutto-Krankengeld

Minijob:
Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate oder wenn kürzer beschäftigt, seit Beginn

Mutterschaftsgeld:
Bescheinigung der Krankenkasse/vom Arbeitgeber, falls bisher berufstätig

Rente:
Brutto-Rentenbescheid(e), auch Unfall- und Zusatzrenten, zusätzlich Kontoauszüge bei ausländischen Renten

Unterhalt (erhaltener):
aktuelle Kontoauszüge bzw. aktuelle Bestätigungen des Zahlenden

Verdienst:
Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate (wenn beim selben Arbeitgeber beschäftigt), bei kurzfristiger Arbeitsaufnahme bitte den Arbeitsvertrag vorlegen.
Aktueller Einkommenssteuerbescheid, wenn erhöhte Werbungskosten anfallen,

Krankenversicherungs-Beiträge / Lebensversicherungs-Beiträge / Steuernachweise:
Falls private Beiträge entrichtet werden (z. B. bei Selbständigkeit) wird ein Schreiben der Krankenkasse benötigt, dazu ggfls. aktuelle Kontoauszüge

Schwerbehindertenausweis:
ab 50 % in Verbindung mit Buchstabe „H“ oder bei Nachweis einer Pflegestufe (häusliche Pflege) und bei 100 %

Schulbescheinigung:
bei Kindern ab dem 16. Lebensjahr

Unterhaltspflicht:
gegenüber Dritten anhand von Urkunden und aktuellen Kontoauszügen Wenn ja, bitte den Vordruck „Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht“ ausfüllen.

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