Demokratie live erleben

Wahlhelfer:innen gesucht!

Eine der zentralen Herausforderungen ist, die notwendige Anzahl der Wahlhelfer:innen zu mobilisieren: Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Stimmbezirken und den Briefwahlbezirken werden insgesamt rund 1.300 Wahlhelfende benötigt: Jede Hand wird gebraucht! Ehrenamtliche Wahlhelfende erhalten ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung.

Interessierte melden sich bitte über das Anmeldeformular im Linktipp.


Der Wahltag als Wahlhelfer:in

Das Ehrenamt als Wahlhelfer:in beginnt, in den meisten Fällen in einem wohnortnahen Wahllokal, am Wahltag um 7.30 Uhr. Sobald alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind, erfolgt die Schichteinteilung für den Wahltag. In der Mittagszeit erfolgt dann der Schichtwechsel. Um 18 Uhr beginnen alle Mitglieder des Wahlvorstands zusammen im Wahllokal mit der Auszählung der Stimmen.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände setzen sich in der Regel aus erfahrenen Wahlhelfenden und eben solchen zusammen, die zum ersten Mal das Wahlehrenamt ausüben. Als einzige Voraussetzung gilt, dass Sie für die Kommunalwahl oder für die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind.
 

Wahlberechtigt ist, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

     

Wahlberechtigt für die IR-Wahl sind alle Personen, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzen und eine ausländische Staatsangehörigkeit haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  • nicht Asylbewerber sind und auf die § 2 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes keine Anwendung findet,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Erfrischungsgelder für Wahlvorstände in den Wahllokalen

  • Wahlvorsteher:innen: 75,00 €
  • Schriftführer:innen: 60,00 €
  • Beisitzer:innen: 50,00 €

Erfrischungsgelder für Briefwahlvorstände

  • Briefwahlvorsteher:innen: 60,00 €
  • Briefwahlschriftfüher:innen: 50,00 €
  • Beisitzer:innen: 40,00 €

Kontakt

Sachgebiet Wahlen und Statistik

Frau Wegener

Lessingstraße 26
59063 Hamm
Fon: 02381 17-3593
Fax: 02381 17-103593
E-Mail-Adresse

Sachgebiet Wahlen und Statistik

Herr Jurr

Lessingstraße 26
59063 Hamm
Fon: 02381 17-3583
Fax: 02381 17-103583
E-Mail-Adresse