Mietzuschuss

Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Mietzuschuss für selbst genutzte gemietete Wohnungen oder Häuser, bei Heimunterbringung und für Mehrfamilienhäuser (mehr als zwei Wohnungen) geleistet, für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Antrag nach Vordruck, formlos nur zur Fristwahrung

Ausfüllbarer Antrag des Landes und andere Wohngeldvordrucke

Vermieterbescheinigung: in jedem Fall notwendig beim Erstantrag und nach Umzug, im Weiterleistungsantrag reichen Mieterhöhungsschreiben in Verbindung mit 3 aktuellen Kontoauszügen über die gezahlte Miete


Bei Heimbewohnern ist eine Vermieterbescheinigung nicht erforderlich. Bei der Berechnung wird der jeweilige Miethöchstbetrag als Miete berücksichtigt.

Mietvertrag: nur einmalig bei Erstanträgen und nach Umzug für die neue Wohnung

(Mietparteien, Angaben zur Wohnung, Miet- und Nebenkostenaufteilung, ggf. Staffelmietvereinbarung, Angaben zur Bankverbindung des Vermieters und die Unterschriften.)

Wenn Sie die Wohnung neu bezogen haben, melden Sie sich bitte umgehend um. Bei der Berechnung des Wohngeldes sind immer auch die Meldeverhältnisse und damit auch der Lebensmittelpunkt zu prüfen.

Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt.

Ihr gleichgestellt sind:

  • die nutzungsberichtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis (zur mietähnlichen Nutzung berechtigte Person), insbesondere die Person, die ein mietähnliches Dauerwohnrecht hat,
  • die Person, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat, bewohnt,
  • der Person, die in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Gesetze der Länder nicht nur vorübergehend aufgenommen ist.

Zuzug von außerhalb: Bitte legen Sie eine Negativbescheinigung des früheren Wohnortes vor.

Bitte machen Sie dazu bei der Wohngeldstelle Ihres früheren Wohnortes folgende Angaben:

Name, Vorname / Geburtsdatum / bisherige Anschrift / das Umzugsdatum / Ihre aktuelle Anschrift

Negativbestätigung zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde in Ihrem neuen Wohnort

Wenn Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Wohngeldbehörde gezogen sind und dort Wohngeld beantragen, wird von Ihnen eine Negativbestätigung des früheren Wohnortes verlangt.

Sie können diese kostenlose Negativbestätigung mit einem Anruf oder per E-Mail an  WOHNGELD@Stadt.Hamm.de anfordern.

Bitte machen Sie dazu folgende Angaben:

Name, Vorname / Geburtsdatum / bisherige Anschrift in Hamm / das Umzugsdatum / Ihre aktuelle Anschrift.

Sie erhalten die Bestätigung dann umgehend per Post.

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