Leitfaden
Der Besitz eines Denkmals ist mit Verantwortung verbunden, bietet aber auch zahlreiche Möglichkeiten, ein historisches Gebäude dauerhaft zu erhalten und zu nutzen. Die folgenden Hinweise können bei der Planung von Maßnahmen hilfreich sein.
Hinweise für Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern.
Vor der Planung von baulichen Veränderungen sollte frühzeitig Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hamm aufgenommen werden (s. u.). Viele Fragen lassen sich bereits im Vorfeld klären.
Veränderungen an einem Denkmal sind in der Regel genehmigungspflichtig. Dies gilt sowohl für Maßnahmen an der Fassade als auch für Umbauten im Inneren des Gebäudes.
Die vorhandene historische Substanz ist ein wesentlicher Bestandteil des Denkmals. Erhalt und Reparatur haben Vorrang vor Austausch oder Erneuerung.
Bei Instandsetzungen sollten möglichst Materialien verwendet werden, die den historischen Baustoffen entsprechen oder mit diesen verträglich sind.
Für Arbeiten an historischen Gebäuden kann es sinnvoll sein, Handwerksbetriebe mit Erfahrung in der Denkmalpflege einzubeziehen.
Energetische Verbesserungen sind auch bei Denkmälern möglich. Die Maßnahmen müssen jedoch an die Besonderheiten des Gebäudes angepasst werden.
Für Maßnahmen zur Erhaltung eines Denkmals können Fördermittel zur Verfügung stehen. Lassen Sie sich durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm beraten.
Bestimmte Aufwendungen für denkmalgerechte Maßnahmen zum Erhalt und zur sinnvollen Nutzung eines Denkmals können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine vorherige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hamm.
Es ist sinnvoll, bauliche Maßnahmen am Denkmal zu dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos oder Pläne. Dies kann auch für spätere Arbeiten hilfreich sein.
Denkmäler sind Teil des kulturellen Erbes der Stadt. Ihr Erhalt trägt dazu bei, die Geschichte und das Erscheinungsbild der Stadt Hamm langfristig zu bewahren.
Kontakt
Untere Denkmalbehörde
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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