FAQ
Einen Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen erhalten Sie hier:
Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, lässt sich über die Denkmalliste der Stadt Hamm feststellen. Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hamm geführt und enthält alle eingetragenen Bau,- Garten- und Bodendenkmäler einschließlich der Denkmalbereiche im Stadtgebiet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm (s. u.).
- Zur Denkmalliste ... (PDF, 109 KB)
Bauliche Veränderungen an einem eingetragenen Denkmal bedürfen grundsätzlich einem Antrag Link auf die Kachel Denkmalrechtliche Erlaubnis auf Ausstellung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW. Dies gilt für Maßnahmen im Inneren und am äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes.
Alle Maßnahmen und baulichen Veränderungen oder Ergänzungen müssen vorab mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm (s. u.).
Veränderungen und Anpassungen an moderne Nutzungsanforderungen sind grundsätzlich möglich.
Wichtig ist jedoch, dass die denkmalwerte Substanz und das überlieferte Erscheinungsbild möglichst erhalten bleiben. Ziel ist eine Lösung, die sowohl die Nutzung des Gebäudes ermöglicht als auch seinen historischen Wert bewahrt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm (s. u.).
Für Maßnahmen zur Erhaltung von Denkmälern können unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Fördermittel Link auf die Kachel Denkmalförderung gewährt werden. Außerdem bestehen steuerliche Vergünstigungen Link auf die Kachel Bescheinigung für steuerliche Zwecke für den Erhalt und die Nutzung eines Denkmals.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm (s. u.).
Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden können energetische Verbesserungen umgesetzt werden. Die Möglichkeiten hängen jedoch stark vom jeweiligen Gebäude und seiner historischen Substanz ab.
Typische Maßnahmen können sein:
- Verbesserung der Dach- oder Geschossdeckendämmung
- Instandsetzung historischer Fenster
- Einbau von Innendämmungen
- moderne Heiztechnik
Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hamm (s. u.) ist sinnvoll, um geeignete Lösungen zu finden.
Wissen und Unterstützung für Denkmaleigentum und fachliche Ausführungshinweise erhalten Sie auch in den Publikationen der VDL – Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern. Sie helfen bei konkreten Maßnahmen am Baudenkmal wie etwa bei den Themen Innendämmung oder Energie.
Kontakt
Untere Denkmalbehörde
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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