Unterschutzstellungsverfahren

Die Unterschutzstellung erfolgt durch die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hamm. Dieser Eintragung geht ein fachliches Prüfverfahren voraus. Der Anlass zur Prüfung auf eine mögliche Denkmaleigenschaft kann von folgenden Antragsberechtigten Personen und Einrichtungen kommen:

  • Eigentümerinnen und Eigentümern

  • Der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

  • Aus der eigenen Stadtverwaltung selbst

Hinweise von anderen Stellen können ebenfalls abgegeben werden.

Eintragung

Vor der Eintragung in die Denkmalliste werden die Eigentümerinnen und Eigentümer über die beabsichtigte Unterschutzstellung informiert. Sie erhalten Gelegenheit, sich im Rahmen des Verfahrens zu äußern.

Wenn die Voraussetzungen des Denkmalschutzgesetzes erfüllt sind, erfolgt die Eintragung des Objektes in die Denkmalliste der Stadt Hamm. Mit der Eintragung steht das Objekt offiziell unter Denkmalschutz.

Die Eintragung wird den Eigentümerinnen und Eigentümern schriftlich mitgeteilt.

Mit der Eintragung in die Denkmalliste sind Veränderungen am Denkmal grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bauliche Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.

Prüfung

Im Rahmen des Verfahrens prüft die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm ob das Objekt die Voraussetzungen eines Denkmals erfüllt. Maßgeblich ist, ob an dessen Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Objekt bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und ob an dessen Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.

Die fachliche Bewertung erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Denkmalfachamt, der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mit Sitz in Münster.

https://www.lwl-dlbw.de/de/

Ziel

Ziel des Denkmalschutzes ist es, die historische Substanz und das Erscheinungsbild des Denkmals dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig eine angemessene Nutzung zu ermöglichen.

Gleichzeitig können für denkmalgerechte Maßnahmen Fördermöglichkeiten und steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Untere Denkmalbehörde

Herr Wesselmann

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4561
Fax: 02381 17-104561
E-Mail-Adresse

Untere Denkmalbehörde

Frau Heitkamp

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4562
Fax: 02381 17-104562
E-Mail-Adresse

Untere Denkmalbehörde

Frau Elberg

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4524
Fax: 02381 17-104524
E-Mail-Adresse

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Untere Denkmalbehörde

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Fax: 02381 17-104501
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