Planzeichnung

Ein Bebauungsplan besteht grundlegend aus einer Planzeichnung, in der die getroffenen Festsetzungen grafisch auf der Grundlage des Amtlichen Liegenschaftskatasters (ALK) verdeutlicht werden sowie einer textlichen Begründung, in der alle getroffenen Festsetzungen und Überlegungen zum Bebauungsplan genau erläutert / begründet werden.

Das Layout einer Planzeichnung kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Dennoch sind die folgenden Inhalte in jedem Bebauungsplan wiederzufinden, auch wenn die Anordnung auf dem Plan eigenständig von der Gemeinde bestimmt wird. Auf der Planzeichnung eines Bebauungsplans der Stadt Hamm finden sich folgende Inhalte wieder:

Planzeichnung
Hier werden alle zeichnerischen Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ersichtlich. Wesentliche Elemente der geplanten städtebaulichen Ordnung werden sofort erkennbar. Ferner ist der Maßstab der Planzeichnung aufgeführt.

Zeichenerklärung / Legende
An dieser Stelle erfolgt die Erklärung der im Plan zeichnerisch vorgenommenen Festsetzungen. So ist es möglich sich auch als Laie in Sachen Baurecht schnellstmöglich in die Planung einzulesen.

Textliche Festsetzungen
Ergänzend zu den zeichnerischen Festsetzungen erfolgt zur Detaillierung der Planung die Ausarbeitung von textlichen Festsetzungen. Alle textlichen Festsetzungen werden auch auf der Planzeichnung zum Bebauungsplan festgehalten, da sie für die richtige Deutung der Inhalte notwendig sind. Aus diesem Grund ist es möglich, die städtebaulichen Ziele für den Bebauungsplan mit der Betrachtung der Planzeichnung des Bebauungsplans zu erfassen.

Übersichtsplan
Der Übersichtplan dient als Hilfe zur Verortung der Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. Auf Grundlage der Amtlichen Basiskarte (ABK) werden die Abgrenzungen des Geltungsbereiches ersichtlich. Somit wird deutlich, welche Bereiche durch die Festsetzungen des Bebauungsplans betroffen sind. Oft dient diese Übersicht auch als Orientierungshilfe und der Einordnung des Betrachtungsbereiches in den städtebaulichen Zusammenhang, so dass die Ziele der Planung besser in das städtische Gesamtgefüge eingeordnet werden können.

Bebauungsplannummer / -name
Zur eindeutigen Bestimmtheit eines Bebauungsplans bekommt dieser eine Nummer sowie einen aussagekräftigen Namen, an dem man die Lage, den Betrachtungsraum und ggf. den Inhalt der Planung ablesen kann. In Hamm setzt sich die Nummer des Bebauungsplans aus der Zuordnung zum Stadtbezirk und einer fortlaufenden Nummer der zu erarbeitenden Bebauungspläne zusammen.
Dabei lassen sich die Stadtbezirke folgendermaßen erkennen:
01 – Hamm – Mitte
02 – Hamm – Uentrop
03 – Hamm – Rhynern
04 – Hamm – Pelkum
05 – Hamm – Herringen
06 – Hamm – Bockum-Hövel
07 – Hamm – Heessen
So zum Beispiel befindet sich der Bebauungsplan Nr. 01.025 im Stadtbezirk Mitte und ist in mit fortlaufenden Nummer 25 besetzt worden.
Zur Verdeutlichung der Lage des Betrachtungsbereiches erfolgt hier weiterhin eine Angabe der Gemarkung und der Flur, in der man sich befindet.

Verfahrensleiste
In der Verfahrensleiste lässt sich der Verlauf des Bebauungsplanverfahrens nachvollziehen. So wird schnell ersichtlich, wann die einzelnen Beteiligungsverfahren stattgefunden haben oder wann entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind.

Rechtsgrundlagen
Weiterhin werden die zugrunde gelegten Rechtsgrundlagen für die Erarbeitung des Bebauungsplans aufgeführt. Dies kann insofern von Bedeutung sein, wenn die Erarbeitung des Bebauungsplans schon einige Zeit zurückliegt und noch andere rechtliche Grundlagen zur Erarbeitung des Bebauungsplans herangezogen worden sind.

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