Vorsorgemaßnahmen

Ein wesentlicher Baustein zur Vorbeugung von Schäden im Starkregen oder Hochwasserfall sind geeignete Vorsorgemaßnahmen. Die wichtigsten sind dabei der Objektschutz, der Technischer Hochwasserschutz, die Flächenvorsorge aber auch Versicherungen gegen Elementarschäden.

Die Stadt Hamm ist generell nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung (§6 Wasserhaushaltsgesetz) zum Ausbau der Gewässer verpflichtet. Dies schließt auch die Vorbeugung von nachteiligen Hochwasserfolgen durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche mit ein. Dieser Pflicht kommt sie z.B. mit der Durchführung von umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen und der Schaffung von Rückhalteflächen/Ersatzauen an den Gewässern nach.

Das bedeutet jedoch nicht, dass für den Einzelnen ein Anspruch auf individuellen Hochwasserschutz besteht. Viel mehr ist jeder Einzelne im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten (§5 Wasserhaushaltsgesetz) verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Insbesondere muss die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser angepasst werden.

Es kann daher nicht pauschal gesagt werden in welcher Reihenfolge oder Wertigkeit die verschiedenen Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden sollten.

Es ist immer eine Betrachtung der jeweiligen Situation vor Ort und Abwägung aller Belange notwendig. So kann in einem Fall die Errichtung einer technischen Hochwasserschutzanlage wie z.B. ein Rückhaltebecken die effektivste Schutzmaßnahme sein, in einem anderen Fall sind es druckwasserdichte Kellerfenster. Da aber auch technisch machbare Schutzmaßnahmen nur ein begrenztes Schutzniveau leisten können, verbleibt immer ein Restrisiko. Oftmals sind sie auch wirtschaftlich nicht machbar. Gerade in Bestandsbauten ist es oft einfach zu aufwändig, z.B. die Hausinstallationen, Lager- oder Wohnraum unter das Dach zu verlegen. Eine Überschwemmung kann dann schnell zum persönlichen wirtschaftlichen Ruin führen. Bei solchen Risiken sollte immer auch der Abschluss einer Elementarschadenversicherung erwogen werden.

Um die Hochwassersituation im Stadtgebiet beurteilen zu können, hat die Stadt Hamm für alle größeren Gewässer hydraulische Analysen durchgeführt. Diese Analysen sind die Grundlage für Gewässerplanungen und die Einschätzung der Hochwassergefährdung konkreter Flächen. So werden z.B. bei der Entwicklung von Baugebieten zum Einen die Hochwassergefährdung des Baugebietes geprüft, zum Anderen aber auch die Auswirkungen der Baugebietsentwässerung auf die Unterlieger beurteilt und ggfs. Maßnahmen getroffen.

Technischer Hochwasserschutz

Flächenvorsorge

Private Vorsorge durch Objektschutz

Versicherung gegen Elementarschäden

Kontakt

Tiefbau- u. Grünflächenamt

Herr Moch

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