Private Vorsorge durch Objektschutz

Überflutungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand wie z.B. durch technischen Hochwasserschutz können nur einen begrenzten Schutz bieten. Es ist daher erforderlich, dass auch die Grundstücksbesitzer ergänzend Objektschutz betreiben. Diese stellen einen elementaren Bestandteil einer Überflutungsvorsorge dar. Die Verpflichtung dazu ergibt sich nicht zuletzt aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Wasserhaushaltsgesetztes (§5 Abs. 2). Danach ist jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen! Dies sind der Objektschutz und auch richtiges Verhalten.

Beispiele für den Objektschutz sind der Einbau von druckwasserdichten Türen und Fenstern, die Errichtung von Dämmen und Schutzmauern, etc. Sichern Sie Gebäude und Sachwerte bevor der Regen kommt! Im Ernstfall ist es dafür meist zu spät.

Der Deutsche Wetterdienst und andere Stellen warnen bei entsprechender Wetterlage vor Starkregen. Trotz modernster Technik ist es auch heute noch nicht möglich das betroffene Gebiet kleinräumig einzugrenzen und vorherzusagen. Oft bleiben nur sehr kurze Vorwarnzeiten. Auch wenn Sie noch nie von Starkregen betroffen waren, nehmen Sie die Warnungen immer ernst und setzen Sie sich keinen unnötigen Gefahren aus!

Kontakt

Tiefbau- u. Grünflächenamt

Herr Moch

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