Schlichten statt Richten

Schiedsperson gesucht

Der Schiedsamtsbezirk 9 (Hamm-Braam-Ostwennemar, -Frielinghausen, -Vöckinghausen, -Norddinker) ist zum 13. Januar 2025 neu zu besetzen. Er ist einer von 17 Schiedsstellen im Amtsgerichtsbezirk Hamm.

Schiedspersonen führen ein wichtiges und wertvolles Ehrenamt aus. Das Schiedsamt ist Gütestelle im außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren. Dieses sieht in einigen Fällen zwingend einen Einigungsversuch vor, bevor Klage erhoben werden darf. Das Schiedsamt ist als Organ der Rechtspflege für strafrechtliche als auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig. Als neutrale Vermittler setzen sich die Schiedspersonen nach dem Motto "Sich vertragen ist besser als klagen" dafür ein, Streitigkeiten gütlich und einvernehmlich beizulegen. Dadurch sorgen sie für eine zeit- und kostensparende Schlichtung zwischen den streitenden Parteien. Ein im Schlichtungsverfahren geschlossener Vergleich ist für beide Parteien bindend.

Voraussetzungen für das Ehrenamt
Schiedsmann oder Schiedsfrau kann werden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und nicht unter Betreuung steht. Die Schiedsperson soll im Schiedsamtsbezirk wohnen und mindestens 30 Jahre alt, aber jünger als 75 Jahre sein. Bewerberinnen und Bewerber sollten Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen besitzen und die Möglichkeit haben, die Schlichtungsverhandlungen in den eigenen Räumlichkeiten durchzuführen. Durch den geleisteten Eid sind die Schiedspersonen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsperson übt die Tätigkeit ehrenamtlich aus, erhält aber eine Entschädigung zur Abgeltung ihrer allgemeinen Aufwendungen.

Streitende Nachbarn

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