Schwerbehindertenausweis

Die Vorder- und Rückseite eines Schwerbehindertenausweises
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Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 (Prozent) oder mehr beträgt.

Außerdem muss der Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben bzw. in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Ausländische Mitbürger, die keinem EU-Staat angehören, sind antragsberechtigt, wenn sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (befristete Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erforderlich).

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten, die den schwerbehinderten Menschen per Gesetz zustehen (unter anderem auf bevorzugte Einstellung, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, berufliche Förderung) bzw. die ihnen auf freiwilliger Grundlage in Form eines Nachteilsausgleichs eingeräumt wurden.

Auf der Vorderseite des Ausweises werden die persönlichen Daten (Name und Geburtsdatum) des schwerbehinderten Menschen, das Aktenzeichen, die Gültigkeitsdauer, ggf. das Merkzeichen „B“ (s. u.) und ggf. die Merkzeichen der Sondergruppe „Kriegsbeschädigt“ eingetragen. Ebenso wird bei Personen ab dem 10. Lebensjahr ein Lichtbild auf der Vorderseite angebracht. Auf der Rückseite werden der GdB, die Merkzeichen und der Gültigkeitszeitraum eingetragen.

Spätestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll.

Wenn noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Gültigkeit des Ausweises auch bei jedem Bürgeramt der Stadt Hamm verlängert werden, vorausgesetzt, es ist keine Nachprüfung in Form eines Nachuntersuchungsverfahrens (s. u.) erforderlich.

Der Antrag auf Verlängerung kann mit einem formlosen Schreiben an das Bürgeramt Pelkum, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht, gerichtet werden. Dem Schreiben ist der Schwerbehindertenausweis beizufügen (ausländische Mitbürger fügen bitte zusätzlich eine Kopie des Nationalpasses inkl. des aktuellen Aufenthaltstitels bei). Wurde der Ausweis bereits zweimal verlängert, fügen Sie bitte  zusätzlich ein aktuelles Passfoto bei (rückseitig bitte Namen und Geschäftszeichen notieren), da in diesem Fall ein neuer Ausweis ausgestellt werden muss.  Nach erfolgter Verlängerung wird Ihnen der  Ausweis zusammen mit einem kurzen Begleitschreiben zurückgesandt.

Kontakt

Abteilung Schwerbehindertenrecht

Kamener Straße 177
59077 Hamm
Fon: 02381 17-9494
Fax: 02381 17-109494
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