FAQs
Wahlberechtigung und Wählerverzeichnis
Infos zur Wahlberechtigung, zum Wählerverzeichnis sowie zu besonderen Fällen wie Umzug oder Änderungen des Wohnsitzes.
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die bei der Landtagswahl wahlberechtigt sind. Nur wer dort eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, kann wählen. Das Wählerverzeichnis wird für jeden Stimmbezirk erstellt.
Das Wählerverzeichnis wird 42 Tage vor der Wahl erstellt. Danach sind Aufnahmen nur noch bei Zuzügen aus NRW auf Antrag möglich.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem 16. Tag vor der Wahl (09.04.2027), fall Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein.
Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses ist eine reguläre Eintragung nur noch bei Zuzügen nach Hamm aus anderen Bundesländern oder bei Umzügen aus NRW auf Antrag möglich. Nach dem 16. Tag vor der Wahl (09.04.2027) ist eine Aufnahme nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an das Sachgebiet Statistik, Stadtforschung und Wahlen.
Wenn Sie bis zum 16. Tag vor der Wahl (09.04.2027) aus einem anderen Bundesland nach Hamm zuziehen, werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis in Hamm aufgenommen.
Wenn Sie bis zum 16. Tag vor der Wahl (09.04.2027) aus einer anderen Stadt in NRW nach Hamm zuziehen, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis in Hamm aufgenommen. Andernfalls bleiben Sie an ihrem vorigen Wohnort in NRW wahlberechtigt.
Vor der Wahl liegt das Wählerverzeichnis im Sachgebiet Statistik, Stadtforschung und Wahlen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (05.04.-09.04.2027) während der Geschäftszeiten (8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags bis 12:30) zur Einsicht aus.
Wahlbenachrichtigung und Wahlschein
Vor der Wahl erhalten alle ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann gewählt werden, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Stimmabgabe erfolgt dann im Wahllokal unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Sachgebiet Statistik, Stadtforschung und Wahlen zur Klärung.
Die Wahlbenachrichtigung wird rechtzeitig vor der Wahl versendet.
Sie dient zur Information über
- Wahlberechtigung,
- Wahllokal und Stimmbezirk,
- Barrierefreiheit,
- und enthält einen Wahlscheinantrag.
Die Wahl ist auch mit einem gültigen Ausweisdokument ohne Wahlbenachrichtigung möglich, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein!
Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses ist eine reguläre Eintragung nur noch bei Zuzügen nach Hamm aus anderen Bundesländern oder bei Umzügen aus NRW auf Antrag möglich. Nach dem 16. Tag vor der Wahl (09.04.2027) ist eine Aufnahme nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an das Sachgebiet Statistik, Stadtforschung und Wahlen.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung ist ein Informationsschreiben, das alle Wahlberechtigten vor der Wahl erhalten.
Wahlschein
Der Wahlschein ist ein Ausweis der Wahlberechtigung, mit dem Sie per Briefwahl oder in jedem Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises wählen können. Wer einen Wahlschein beantragt, muss diesen am Wahltag zur Stimmabgabe vorlegen und abgeben. Ohne Wahlschein kann dann nicht mehr gewählt werden.
Vor der Wahl liegt das Wählerverzeichnis im Sachgebiet Statistik, Stadtforschung und Wahlen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (05.04.-09.04.2027) während der Geschäftszeiten (8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags bis 12:30) zur Einsicht aus.
Wahltag und Stimmabgabe
Infos zum Ablauf der Wahl, zu Ihrem Wahllokal sowie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe.
Der Name des Wahllokals sowie die Anschrift und Ihr Stimmbezirk sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt, die Sie rechtzeitig vor der Wahl erhalten. Dort finden Sie auch Angaben dazu, ob das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist.
Die Zuordnung der Adressen zu den Stimmbezirken kann im Straßenverzeichnis eingesehen werden, sobald diese hier veröffentlicht wurde.
Grundsätzlich können Sie am Wahltag nur in dem Ihnen auf der Wahlbenachrichtigung zugewiesenen Wahllokal Ihres Stimmbezirks wählen.
Mit einem Wahlschein haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme in jedem Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises oder per Briefwahl abzugeben. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn das zugewiesene Wahllokal nicht barrierefrei ist oder Sie am Wahltag verhindert sind.
Die Wahl findet am Wahltag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Die Auszählung erfolgt ab 18:00 Uhr durch die zuständigen Wahlvorstände.
Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl oder in den Briefwahlbüros vor Ort (s. u.).
Die Briefwahl kann auch an eine abweichende Versandanschrift, einschließlich einer Adresse im Ausland, beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass das die Stadt Hamm generell keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten hat - insbesondere ins Ausland.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung ist ein Informationsschreiben, das alle Wahlberechtigten vor der Wahl erhalten.
Wahlschein
Der Wahlschein ist ein Ausweis der Wahlberechtigung, mit dem Sie per Briefwahl oder in jedem Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises wählen können. Wer einen Wahlschein beantragt, muss diesen am Wahltag zur Stimmabgabe vorlegen und abgeben. Ohne Wahlschein kann dann nicht mehr gewählt werden.
Vor der Wahl liegt das Wählerverzeichnis im Sachgebiet Statistik, Stadtforschung und Wahlen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (05.04. - 09.04.2027) während der Geschäftszeiten (8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags bis 12:30) zur Einsicht aus.
Barrierefreiheit und Unterstützung
Ein Wähler/Eine Wählerin, der/die des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner/ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler/von der Wählerin selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers/der Wählerin ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Blinde oder sehbeeinträchtigte Wähler oder Wählerinnen können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.
Spezielle Hilfsmittel wie Stimmzettelschablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverein bereitgestellt. Weitere Informationen und die Kontaktdaten (s. u.).
Die Telefonnummer lautet: 0231 557590-30
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei zugänglich ist, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Ist das Wahllokal Ihres Stimmbezirkes nicht barrierefrei oder können Sie dieses aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen, können Sie einen Wahlschein beantragen. Mit einem Wahlschein haben Sie die Möglichkeit, in einem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises zu wählen oder Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Informationen zur Barrierefreiheit der Wahllokale können Sie dem Straßenverzeichnis entnehmen, sobald dieses hier veröffentlicht wurde. Dort ist angegeben, welche Wahllokale barrierefrei zugänglich sind. Bei Fragen zu barrierefreien Wahlmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Wahlhotline (des SG).
Informationen für Wahlvorschlagsträger
… Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Hier finden Sie Informationen zur Kandidatur und zu organisatorischen Fragen.
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie weitere Bekanntmachungen der Wahlorgane finden Sie in den öffentlichen Bekanntmachungen unten auf der Seite.
Für eine Kandidatur bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen gelten bestimmte Voraussetzungen.
Kandidieren können Personen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben und
- seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen oder von Einzelbewerber:innen im Wahlkreis eingereicht werden.
Die amtlichen Vordrucke werden vom Amt für gesamtstädtische Steuerung, Sachgebiet Statistik, Stadtforschung und Wahlen der Stadt Hamm kostenlos ausgegeben.
Ergänzend steht das Kandidatenportal der Landeswahlleiterin zur Verfügung, in dem die Vordrucke online vorbereitet, heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Zugangsdaten sind beim Sachgebiet zu erhalten.
Für Wahlwerbung im Straßenraum (Plakate u. Ä.) wenden sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde (s. u.).
Die vollständigen Kreiswahlvorschläge für die Wahl im Wahlkreis 118 sind bis spätestens zum 15. Februar 2027, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist), beim zuständigen Wahlleiter des Wahlkreis 118 im Original schriftlich einzureichen. Alle notwendigen Voraussetzungen sind in der amtlichen Bekanntmachung aufgeführt (siehe unten).
Zuständig ist:
Sachgebiet Statistik, Stadtforschung und Wahlen
Verwaltungsgebäude Harkortschule
Lessingstraße 26
59065 Hamm
Wahlvorschläge für den Wahlkreis 117 sind beim Wahlleiter, dem Landrat des Kreises Unna, bis zum genannten Stichtag schriftlich und im Original einzureichen.
Informationen zu Wahlorganen
… für jeden der beiden Wahlkreise die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter, und der jeweilige Wahlausschuss sowie die Wahlvorstände in den Stimmbezirken. Die Sitzungen der Wahlausschüsse werden bekannt gemacht.
Der Wahlleiter für den Wahlkreise 118 – Hamm I ist der Oberbürgermeister der Stadt Hamm Marc Herter.
Der Wahlleiter für den Wahlkreis 117 – Unna III - Hamm II ist der Landrat des Kreises Unna Mario Löhr.
Die Mitglieder des Wahlausschusses für den Wahlkreis 118 – Hamm I unter Vorsitz des OB Marc Herter als Wahlleiter sind…. Info kommt noch
Die Mitglieder des Wahlausschusses für den Wahlkreis 117 Unna III - Hamm II unter Vorsitz des Landrats Mario Löhr als Wahlleiter sind …. Info kommt noch