Briefwahl zur Landtagswahl am 25. April 2027

Vor der Landtagswahl erhalten alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Stadt Hamm eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung. Der Versand erfolgt voraussichtlich Mitte März 2027. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich in Ihrem Wahllokal wählen können oder möchten, können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen können auf verschiedenen Wegen bis zum 23.04.2027, 15 Uhr, beantragt werden. Wenn Unterlagen ab dem 21.04.2027 beantragt und nicht persönlich abgeholt werden, kann eine rechtzeitige Zustellung nicht garantiert werden.

Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, über den Sie den Antrag auf Briefwahl schnell und bequem online stellen können. Die erforderlichen Daten werden dabei automatisch übernommen. Dadurch werden Eingabefehler vermieden und die Bearbeitung beschleunigt.

Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Stadt Hamm zurücksenden oder persönlich abgeben.

Die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann ab Mitte März über folgende Wege erfolgen:

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Anträge müssen enthalten:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift + ggf. Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung 
  • ggf. abweichende Versandanschriften 
  • sowie die Vollmacht, wenn für einen anderen die Unterlagen angefordert werden
  • Der Antrag muss bei schriftlicher Einreichung unterschrieben sein.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten. 

Wer einen Wahlschein (und Briefwahlunterlagen) beantragt hat, kann nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Briefwähler:innen sollten ihre Unterlagen möglichst frühzeitig nach Erhalt ausfüllen und zurücksenden oder direkt bei der Stadt Hamm abgeben. Die Versendung innerhalb Deutschlands durch die Deutsche Post ist unentgeltlich. Die Kosten übernimmt die Stadt Hamm.

Damit die Unterlagen rechtzeitig eingehen, wird empfohlen, diese spätestens bis zum 21.04.2027 auf den Postweg zu bringen.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der Stadt Hamm eingegangen sein.

Briefwahlunterlagen können in den Wahllokalen am Wahltag nicht angenommen werden.

Am Samstag, den 24.04.2027, ist das Wahlamt von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Lessingstraße 26, 59063 Hamm vor Ort geöffnet. Dort können, wenn glaubhaft versichert wird, dass Wahlscheine nicht zugestellt oder verloren wurden, Ersatz-Wahlscheine ausgestellt werden.

Briefwahlbüros

Die Briefwahlbüros öffnen Mitte März 2027. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen, direkt erhalten und ihre Stimme vor Ort abgeben. Auch hier wird das genaue Datum noch bekannt gegeben. In dringenden Fällen kann über die Wahl-Hotline 17-3590 oder per E-Mail an wahlen@stadt.hamm.de eine Beratung erfolgen. 

Standorte und Öffnungszeiten der Briefwahlbüros

  • Technisches Rathaus (Gustav-Heinemann-Straße 10)
  • Bürgeramt Rhynern (Unnaer Straße 12)

Im Wahlamt (Lessingstraße 26) ist kein Briefwahlbüro. Dort können lediglich Briefwahlanträge abgegeben werden. Eine Ausgabe von Wahlunterlagen findet dort nicht statt.

TagÖffnungszeiten
Montag09:00 - 15:30 Uhr
Dienstag07:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag09:00 - 15:30 Uhr
Freitag09:00 - 13:00 Uhr

Am Freitag vor der Wahl (23.04.2027) gelten im Technischen Rathaus folgende verlängerte Öffnungszeiten:

09:00 bis 15:00 Uhr