Briefwahlantrag zur Landtagswahl am 15. Mai 2022

Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, haben Sie hierzu mehrere Möglichkeiten: : 

  • Online-Antrag: Das Formular steht ab Mittwoch, 13. April 2022  bis Donnerstag, 12. Mai, 8 Uhr, unten auf dieser Seite für Sie bereit. Hierfür benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte, auf der Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer finden.
     
  • Antrag per Wahlbenachrichtigungskarte: Das Antragsformular finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Karten werden voraussichtlich in der 15. Kalenderwoche zugestellt. Füllen Sie den „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ aus und senden Sie ihn an das Büro des Rates, Postfach 2449, 59014 Hamm. Vergessen Sie bitte nicht, die Sendung ausreichend zu frankieren. Ansonsten ist nicht sichergestellt, dass der Antrag auch das Büro des Rates erreicht.
     
  • Persönliche Abholung: Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab dem 19.04.2022 in einem der Briefwahlbüros möglich. Die Wahlunterlagen werden dort gegen Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises ausgehändigt. Die Briefwahlunterlagen können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Wahlurne geworfen werden. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für maximal vier andere Personen ist nur mit deren Vollmacht möglich.

Briefwahlbüros

Die nachfolgend aufgeführten Briefwahlbüros sind ab dem 19.04.2022 geöffnet.

Mo - Di: 8.30 – 16.00 Uhr

Mi: 9.00 – 18.00 Uhr

Do: 8.30 – 16.00 Uhr

Fr: 8.30 – 13.00 Uhr

nur Fr. 13.05. bis 18.00 Uhr

  • Technisches Rathaus, Gustav-Heinemann-Straße 10
  • Verwaltungsgebäude Unnaer Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 1 (hinter der Bezirksbücherei Rhynern)

Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können grundsätzlich bis zum 13. Mai 2022, 18 Uhr, beantragt werden.Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt! Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine Wahlberechtigte bzw. ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihr/ihm bis Samstag, 14. Mai 2022, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Sollten Wahlscheine über den Postweg nicht mehr rechtzeitig bei der Stadt zugestellt werden können, ist es bis zum Wahltag am Sonntag, den 15. Mai, 18 Uhr, möglich, sie in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses, Theodor-Heuss-Platz 16, zu werfen.

Rote Wahlbriefe können in den Wahllokalen nicht angenommen werden.

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