(Hammer) Handwerkerparkausweis

Handwerksbetrieben kann die Möglichkeit eingeräumt werden, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge pauschalierte oder ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung soll ohne besondere Einzelfallprüfung dazu berechtigen:

  • Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
  • Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
  • In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
  • Parken in verkehrsberuhigten Zonen
  • Parken in Fußgängerzonen während der Anlieferungszeiten, danach nur im Rahmen unaufschiebbarer Reparaturen, Sonderregelungen wie z. B. Markttage sind zu beachten 

Neben Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung sind auch sonstige Betreibe zugelassen, die schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren haben.

Es kann eine unbegrenzte Zahl an Ausweisen pro Betrieb ausgestellt werden. 

  Folgende Preisstaffelungen sind möglich  Preis
  1 Monat  15,00 €
  3 Monate  30,00 €
  6 Monate   55,00 €
  1 Jahr  90,00 €
  2 Jahre170,00 €

Hinweis:

Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).

Kontakt

Bürgeramt Mitte

Herr Eggenstein

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9145
Fax: 02381 17-2990
E-Mail-Adresse