Parkregelungen für Gewerbetreibende

Gerade für Handwerksbetriebe und ambulante Dienste stellt die Suche nach Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum oftmals eine Herausforderung dar.

Zudem sind auch Handwerks- oder Einzelhandelsgeschäfte, die in Bewohnerparkzonen ansässig sind, häufig auf einen Parkplatz in der Nähe des Betriebes angewiesen

Die Stadt Hamm bietet hierzu eine Reihe von Parkerleichterungen an, zu denen Sie nachfolgend weitere Informationen erhalten: 

Unsere Themen

Ein Facharbeiter deckt ein Dach ein
© Ingo Bartussek - Fotolia.com

(Hammer) Handwerkerparkausweis

Handwerksbetrieben kann die Möglichkeit eingeräumt werden, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge pauschalierte oder ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigungen zu beantragen.
 

Pflegerin betreut Seniorin
© gilles lougassi - Fotolia.com

Parkausweis für ambulante Dienste

Karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können Ausnahmegenehmigungen für das Parken in bestimmten Bereichen erteilt werden.
 

Beschilderung einer Bewohnerparkzone
Quelle: Stadt Hamm, Stadtplanungsamt

Parkausweise für Handwerk/Einzelhandel in Bewohnerparkzonen

Inhaber von Handwerks- oder Einzelhandelsgeschäften können unter bestimmten Umständen eine Ausnahme für das parken in Bewohnerparkzonen beantragen.
 

Kontakt

Bürgeramt Mitte

Herr Eggenstein

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9145
Fax: 02381 17-2990
E-Mail-Adresse