Hierzu erklärt Oberbürgermeister Marc Herter: "Vor Ort können wir am besten einschätzen, welches Tempo unter Abwägung aller relevanten Belange stadtverträglich ist und die Mobilität in der vom jeweiligen Verkehrsteilnehmer gewählten Form sicher und flüssig zulässt. Auch Fragen von Lärmentwicklung, gesundheitlicher Belastung und der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer müssen einbezogen werden, wenn es darum geht, unsere Städte lebenswerter zu gestalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Bund den Städten und Gemeinden den Handlungsspielraum einräumt, selbst über die Einrichtung von Tempo 30 zu entscheiden oder darüber, dass es auf einem Straßenabschnitt bei Tempo 50 bleibt.
In den vergangenen Jahren haben wir als Stadt Hamm an unterschiedlichen Straßenabschnitten, zum Beispiel vor Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen, die zulässige Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert. Genauso sind Straßenabschnitte, die keine Gefahrenpunkte oder Lärmproblematiken aufwiesen und wo der Verkehr bei Tempo 50 flüssig lief, bei Tempo 50 geblieben. Das wird sich auch mit der neuen Regelung nicht ändern, aber die Möglichkeit geben, den stetigen Wechsel zwischen Tempo 30 und 50 bereits auf kurzen Straßenabschnitten zu vermeiden. Ebenso können so beispielsweise hoch frequentierte Schulwege einbezogen werden, ohne dass die Schule unmittelbar an der betroffenen Straße liegt.
Die vom Städtetag geforderte Möglichkeit für Städte und Gemeinden, angemessene Geschwindigkeiten selbst festzulegen, bedeutet nicht automatisch die Einführung von Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten. Hierfür sind weiterhin Einzelentscheidungen notwendig. Dabei müssen auch die Belange des fließenden Verkehrs weiterhin Berücksichtigung finden."