Das Villenviertel am Markgrafenufer ist durch die Denkmalbereichssatzung Markgrafenufer gem. §10 DSchG unter besonderen Schutz gestellt. Ziel der Satzung ist es, die vorhandene Bebauung und das Gefüge aus öffentlichen und privaten Freiflächen entlang der kanalisierten Ahse substantiell zu erhalten und zu schützen.
Denkmalbereiche der Stadt Hamm
Ein Denkmalbereich ist eine Satzung, welche aus einem Satzungstext und aus Anhängen besteht. Es wird der räumliche Geltungsbereich definiert, es werden die Ziele formuliert, die Schutzgegenstände sind erklärt und in einem Katalog aufgeführt und es werden die Bedeutungs- und Erhaltungsgründe genannt, auf welche die Unterschutzstellung abzielen.
Das Verfahren für die Aufstellung der Denkmalbereichssatzungen ist im § 10 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) geregelt.
Dabei durchläuft der Entwurf zur Denkmalbereichssatzung mehrere Verfahrensschritte. Neben verschiedenen Beschlüssen erfolgt auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Behörden. Während dieser Beteiligung können Anregungen, Hinweise und Bedenken in einer zuvor festgelegten Frist vorgebracht werden.
Sie können sich hier auf den folgenden Seiten über die Inhalte der rechtskräftigen Denkmalbereiche und über den Stand der sich in Aufstellung befindlichen Denkmalbereichsatzungen informieren.
Kontakt
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