Zweckverbände

Mit der Regionalisierung des ÖPNV im Jahr 1996 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Aufgabenträgerschaft, das heißt die „politische” Verantwortung für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV, auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Hierzu haben die Kreise und kreisfreien Städte in jedem Kooperationsraum einen Zweckverband für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV gegründet. Diese Zweckverbände haben die Aufgabe einer interkommunalen Kooperation zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Erfüllung eines festgelegten öffentlichen Zwecks.

Für die Stadt Hamm sind der übergeordnete "Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe" (NWL)“ sowie der Zweckverband Ruhr-Lippe” (ZRL) zuständig. Der NWL vertritt dabei die Interessen des Schienen-Personennahverkehrs (SPNV) während der ZRL die Interessen ihrer Verbandmitglieder vertritt und dabei als Schnittstelle zwischen SPNV und ÖPNV agiert. 

Logo des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Quelle: Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)

Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL)

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Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL)