Sofortprogramm Innenstadt / Zukunft für Ihren Leerstand

Die Stadt Hamm ist im Förderprogramm des Landes NRW „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aufgenommen worden. Das Programm reagiert auf die Herausforderungen, mit denen sich (Innen)Städte heute schon, und angesichts der Corona-Pandemie noch verstärkt, konfrontiert sehen. Der Stadt Hamm wurden Fördermittel in Höhe von rund 563.000 Euro bewilligt. Gut ein Drittel der Summe fließt im Rahmen eines Verfügungsfonds in den Fördergegenstand der Anmietung kleinteiliger, leerstehender Ladenlokale.

Das Förderprogramm eröffnet der Stadt Hamm die Möglichkeit, Leerstände in der Innenstadt vorübergehend anzumieten und diese zu einer deutlich verringerten Miete für die Dauer von bis zu zwei Jahren (maximal bis Ende 2023) weiterzuvermieten. Die Stadt will so drohenden Leerstand oder bereits vorhandenen Leerstand gezielt einer neuen (Zwischen-)Nutzung zuführen und eine aktive Rolle einnehmen bei der temporären Etablierung neuer Nutzungskonzepte in der Innenstadt.

Ziele der Stadt Hamm, die mit dem "Verfügungsfonds Anmietung" des Sofortprogramms Innenstadt NRW verfolgt werden sollen:

  • Stärkung und Belebung der Innenstadt
  • Erhalt der Multifunktionalität und Diversität der Innenstadt (Ergänzung des bestehenden Angebots in der Innenstadt)
  • Förderung von neuartigen, innovativen und digitalen (Innenstadt-)Konzepten
  • Verhinderung des Wegbrechens oder „Kippens“ von funktionierenden Geschäftslagen durch Mindernutzungen in den Erdgeschosszonen

Neuer Umgang mit leerstehenden Ladenlokalen möglich

Informationen zur Anmmietung:

  • Vermietung eines Ladenlokals an die Stadt Hamm und Weitervermietung an einen Zwischennutzer für maximal zwei Jahre maximal bis Ende 2023 (Vertragspartner Stadt Hamm-EigentümerIn und Stadt Hamm- ZwischenmieterIn).
  • Voraussetzung: Das Ladenlokal liegt im Konzentrationsbereich der Innenstadt Hamm.
  • Zu erzielende Mieteinnahme: 70 % der Altmiete
  • Zwischenmieter*in zahlt nur 20 % der Altmiete
  • Eine Zwischennutzung kommt nur im Einvernehmen zwischen EigentümerIn, ZwischennutzerIn und Stadt zustande.

Sofortprogramm Innenstadt + Zentren NRW

Verfügungsfonds Anmietung

Informationen für Immobilieneigentümer*innen

Verfügungsfonds Anmietung

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© Junker & Kruse

Angebot

Temporäre Leerstandsgestaltung

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