Die Möglichkeit der Besprechung wird gegeben in den Räumen A2.011 oder A2.009 des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr).
Während der Besprechungsmöglichkeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.
Der ca. 0,6 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 03.081 - Am Klostergarten - 2. Änderung liegt im Stadtbezirk Rhynern, in der Gemarkung Rhynern, Flur 4 (Flurstück 444) und umschließt den Standort des Lebensmittelmarktes Netto an der Unnaer Straße.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für das Vorhaben der Erweiterung des bestehenden Netto Marktes geschaffen werden. Aufgrund des bestehenden Planungsrechts aus dem Bebauungsplan 03.081 - Am Klostergarten - 1. Änderung ist dies derzeit nicht möglich. Mit der 2. Änderung des B-Plans Nr. 03.081 soll eine moderne und zeitgemäße Marktentwicklung und damit Standortsicherung ermöglicht werden. Eine grundlegende Umnutzung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Das Bereich soll weiterhin als Sondergebiet für Lebensmittel / Einzelhandel festgesetzt werden.