Bebauungspläne Nrn. 05.081, 04.077, 05.082 und 05.083

Nachnutzung ehemaliges Bergwerk Heinrich Robert

Zu den Bebauungsplänen Nrn. 05.081, 04.077, 05.082 und 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I bis IV - finden vom 14.09.2026 bis einschließlich 14.10.2026 Öffentlichkeitsbeteiligungen statt.

Die Planentwürfe sind im Internet - erreichbar über die untenstehenden Links - veröffentlicht.

In der Zentralbibliothek im Heinrich-von-Kleist-Forum (Platz der Deutschen Einheit 1, 59065 Hamm) können zudem die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten (in der Regel montags - freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr) an PC-Arbeitsplätzen mit kostenlosem Internetzugang eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Foyerbereich (Raum A0.058) des 

Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm

während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus. 

Zur Information ist außerdem jeweils ein Planentwurf in den jeweiligen Bürgerämtern ausgehängt. 

Während der jeweiligen Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen z.B. elektronisch über das Internet-Bauportal oder per E-Mail sowie bei Bedarf auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden.

Der Rat der Stadt Hamm hat in der Sitzung am 26.09.2023 die Satzungsbeschlüsse zu den vier Bebauungsplänen Nr. 04.077, Nr. 05.081, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I bis IV - gefasst. Um im Anschluss die Bebauungspläne durch öffentliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen und um die mit ihnen vorgesehenen Maßnahmen umsetzen zu können, sind allerdings noch verschiedene anderweitige Schritte umzusetzen bzw. abzuwarten. Dies umfasst den Abschluss von städtebaulichen Verträgen zwischen der Stadt Hamm und den Vorhabenträgern sowie die Entlassung eines Teils der Flächen der ehemaligen Zeche Heinrich Robert aus der Bergaufsicht. Die Voraussetzungen hierfür sind bislang noch nicht erfüllt.

Im weiteren Verlauf sollen nun Änderungen in Teilbereichen der Bebauungspläne durchgeführt werden, um die Voraussetzungen zur Rechtskraft sowie die spätere Umsetzungsfähigkeit der Gesamtplanung schneller bzw. einfacher erfüllen zu können. Hierzu werden im Zeitraum vom 14.09.2026 bis einschließlich 14.10.2026 erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchgeführt.

Die wesentlichen Änderungsinhalte der Bebauungspläne zum CreativRevier Heinrich Robert sind im Folgenden aufgelistet:

Bebauungsplan Nr. 05.081

  • Anpassung an das aktualisierte Nutzungs- und Mieterkonzept des Fachmarktzentrums durch Änderungen in den zulässigen Baukörperstrukturen, zulässigen Nutzern, Sortimenten und Verkaufsflächen sowie Ergänzung von zwei möglichen Werbepylonen

  • Klarstellung der Nutzungsabgrenzungen und Freiflächennutzung in den Sondergebiets­teilen

  • Änderung des Entwässerungskonzeptes für Niederschlagswasser aus der Fläche des Fachmarktzentrums (Rückhaltung des Regenwassers vom Fachmarktzentrum im westlichen und nördlichen Gebietsteil und Ableitung Richtung Norden mit späterer Einleitung in den Herringer Bach statt Rückhaltung im östlich angrenzenden Gebiet des Bebauungsplans Nr. 05.082 und Ableitung entlang der Kamener Straße in den Herringer Bach)

  • Verzicht auf die Ausweisung eines Gewerbegebietes im nordöstlichen Kreuzungsbereich Kamener Straße / Zufahrtsstraße 2 durch Anlage eines Rückhaltebeckens für Nieder­schlagswasser aus dem Straßenraum

  • Änderung der Wegeführung für Fußgänger aus dem westlich angrenzend geplanten Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 04.077 durch das Fachmarktzentrum

  • Anpassung des geplanten Straßenquerschnitts der Zufahrtsstraße 2

  • Anpassung der Abgrenzung der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans an die äußere Grenze der Verkehrsfläche

  • Aktualisierung der Abgrenzungen von Flächen, für die aktuell das Abschlussbetriebsplan­verfahren im Sinne des Bundesberggesetzes durchgeführt wird

Bebauungsplan Nr. 04.077

  • Ergänzung eines Leitungsrechts und Verbreiterung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wegeverbindung als Voraussetzungen für das geänderte Entwässerungs­konzept für Niederschlagswasser aus dem Fachmarktzentrum

  • Aktualisierung der Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche, Beurteilungspegel nachts sowie äquivalenten Dauerschallpegeln

  • Aktualisierung der Abgrenzungen von Flächen, für die aktuell das Abschlussbetriebsplan­verfahren im Sinne des Bundesberggesetzes durchgeführt wird

Bebauungsplan Nr. 05.082

  • Änderung des Erschließungssystems durch Entfall der Verkehrsfläche nördlich des Sicherungs- und Landschaftsbauwerks und Verbreiterung der Zufahrtsstraße 2 von der südlich gelegenen Kamener Straße bis zur nördlich gelegenen Sammelstraße im Bebauungsplan Nr. 05.083

  • Ergänzung eines Anschlusses an die geplante Verkehrsverbindung K35n von der nordöstlich gelegenen Zufahrtsstraße 1 zur südöstlich gelegenen Kamener Straße

  • Ausweisung von Urbanen Gebieten auf der Fläche der aufgegebenen Grubengas­verwertungsanlage

  • Verzicht auf das Regenrückhaltebecken wegen des geänderten Entwässerungskonzeptes des Fachmarktzentrums im Bebauungsplan Nr. 05.081

  • Korrektur der Abgrenzung des Zechenparks an die tatsächlichen Gegebenheiten

  • Ergänzung eines durch eine Baumreihe abgetrennten Bereich für Fahrradabstellplätze und Stellplätze südlich des Hammerkopfturms

  • Anpassung der Abgrenzung der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans an die äußeren Grenzen der Verkehrsflächen

  • Aktualisierung der Abgrenzungen von Flächen, für die aktuell das Abschlussbetriebsplan­verfahren im Sinne des Bundesberggesetzes durchgeführt wird

Bebauungsplan Nr. 05.083

  • Verzicht auf eine Ringerschließung innerhalb des Gewerbegebietes aufgrund der Planung eines zusammenhängenden Handwerkerhofes

  • Änderung des geplanten Straßenquerschnitts der Sammelstraße 1 samt Ergänzung eines Kreisverkehrs

  • Flächentausch zwischen Wald- und Grünflächen und Gewerbegebietsflächen

  • Verzicht auf die Versorgungsfläche durch Ausweisung weiterer Gewerbegebietsfläche

  • Optimierung der Ausweisung von Wald- und Waldrandflächen

  • Verzicht auf Teile der Wohngebiete samt Quartiersgarage sowie straßenbegleitende Urbane Gebiete durch Ausweisung einer Fläche für Photovoltaikanlagen

  • Anpassung der Abgrenzung der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans an die äußeren Grenzen der Verkehrsflächen

  • Aktualisierung der Abgrenzungen von Flächen, für die aktuell das Abschlussbetriebsplan­verfahren im Sinne des Bundesberggesetzes durchgeführt wird

Kontakt

Verbindliche Bauleitplanung

Frau Sudhaus

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4122

E-Mail-Adresse

A2.009 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Verbindliche Bauleitplanung

Herr Menke

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4121

E-Mail-Adresse

A2.011 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)